DGB-Stellungnahme zum Hamburgischen Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz

Datum

Das Personalamt hat den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) mit Schreiben vom 10. Juni 2026 um eine Stellungnahme zum Entwurf eines Hamburgischen Gesetzes zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung 2026/2027/2028, zur Gewährleistung einer amtsangemessenen Alimentation sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften gebeten. Mit Schreiben vom 24. Juni 2026 wurde das Beteiligungsverfahren kurzfristig um den Entwurf mehrerer Artikel ergänzt, die die Einführung einer 41-Stunden-Woche für die Beamtinnen und Beamten in Hamburg vorsehen. Der DGB hat am 10. Juli 2026 zu beiden Vorgängen schriftlich Stellung genommen. Am 3. Juli 2026 hat zudem ein Beteiligungsgespräch stattgefunden. Es kam dabei zu keiner sachgerechten Verständigung.

Der vorliegende Gesetzentwurf enthält wichtige und ausdrücklich zu begrüßende Verbesserungen bei der Besoldung und der Gewährleistung einer amtsangemessenen Alimentation. Gleichzeitig wird dieses positive Signal jedoch durch die Einführung der 41-Stunden-Woche, den Ausschluss der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger von der neuen Sonderzahlung sowie durch die aus Sicht des DGB rechtlich und politisch problematischen Regelungen für die Jahre 2011 und 2012 konterkariert. Der DGB fordert den Senat deshalb auf, den Gesetzentwurf im weiteren Gesetzgebungsverfahren umfassend nachzubessern.

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