Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Formerfordernisse im Dienstrecht und Anpassung weiterer dienstrechtlicher Regelungen
Stellungnahme des DGB im Rahmen der Verbandsanhörung
Die Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein hat den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) mit Schreiben vom 8. Juli 2026 im Rahmen der Verbandsanhörung um eine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Formerfordernisse im Dienstrecht und Anpassung weiterer dienstrechtlicher Regelungen gebeten. Dieser Bitte kommt der DGB gerne nach.
Bereits mit Schreiben vom 22. Mai 2026 hat der DGB im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung erste Hinweise und Kritikpunkte zu der damaligen Fassung des
Gesetzentwurfs übermittelt. Diese konnten im Beteiligungsgespräch am 10.Juni 2026 mit der Staatskanzlei vertieft erörtert werden. Der DGB begrüßt diese
Möglichkeit des frühzeitigen Austauschs ausdrücklich. Positiv bewertet der DGB insbesondere, dass im unmittelbaren Nachgang zu diesem Gespräch Änderungen
an § 59 Abs. 2 LBG-E zur fiktiven Fortschreibung der Regelbeurteilung freigestellter Personalratsmitglieder, Gleichstellungsbeauftragter und Vertrauenspersonen
der schwerbehinderten Menschen sowie an § 79 LBG-E zu den anzeigefreien Tätigkeiten nach Beendigung des Beamtenverhältnisses vorgenommen
wurden. Beide Änderungen greifen Anliegen auf, die der DGB im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vorgetragen hat.
An den bereits mit Schreiben vom 22. Mai 2026 vorgetragen hat.