Erhöhung der Besoldung und Versorgung wird mit den Bezügen für Juni ausgezahlt

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Als erstes Bundesland hat Mecklenburg-Vorpommern Anfang Juni 2026 die Übertragung des Tarifergebnisses auf die Besoldung und Versorgung zur Auszahlung gebracht. Dies wurde durch ein schnelles und verkürztes Beteiligungsverfahren mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften ermöglicht. Mecklenburg-Vorpommern übernimmt mit der schnellen Auszahlung eine Vorreiterrolle im Ländervergleich. 

Für die Übertragung der Tarifeinigung vom 14. Februar 2026 auf die Besoldung und Versorgung ist ein eigenes Gesetzgebungsverfahren notwendig. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wird aktuell im Landtag beraten und soll Anfang Juli beschlossen werden. 

Konkret basiert die aktuelle Auszahlung auf folgenden Maßnahmen: 

  • Die Besoldungstabellen werden ab dem 1. April 2026 um 2,8 Prozent, mindestens jedoch um 100 Euro monatlich, erhöht. Dies hat unmittelbare Auswirkungen auf die Höhe der Versorgung. Die Auszahlung der Erhöhung Anfang Juni 2026 erfolgt damit rückwirkend. 

  • Die Bezüge der Anwärterinnen und Anwärter werden ab dem 1. April 2026 um einen Festbetrag in Höhe von 60 Euro erhöht. Auch hier erfolgt die Auszahlung rückwirkend. 

  • Die Stellenzulagen, die Erschwerniszulagen und die Mehrarbeitsvergütungen werden dynamisiert und entsprechend der linearen Anpassungen erhöht. Für die Erschwerniszulagen erfolgt dies erstmalig. 

  • Weitere Erhöhungen werden zum 1. März 2027 und zum 1. Januar 2028 erfolgen. 

Mit der schnellen Auszahlung hält die Landesregierung Wort. In der Koalitionsvereinbarung wurde die zeit- und systemgerechte Übertragung der Tarifergebnisse zugesagt. Der DGB begrüßt, dass dies noch vor der Landtagswahl im September 2026 umgesetzt wird. 

Die Landesregierung plant noch im Jahr 2026 eine Weiterentwicklung der Erschwerniszulagenverordnung, die weitere Verbesserungen insbesondere für die stark belasteten Bereiche der Polizei und der Feuerwehr enthalten soll. Hierzu hat am 3. Juni 2026 ein erstes Gespräch mit dem Finanzministerium unter Beteiligung der GdP und ver.di stattgefunden. 

Die Prüfung und Herstellung einer amtsangemessenen Alimentation auf Basis der Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Berliner Beamtenbesoldung ist noch offen und nicht Gegenstand der aktuellen Anpassungen. Hierzu soll Mitte Juni 2026 ein Gespräch zwischen der Landesregierung und den Gewerkschaften stattfinden.

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