Mehr als 4.500 Unterschriften für eine faire und verlässliche Besoldung und Versorgung

Datum

Am 3. Juni 2026 hat der DGB mehr als 4.500 Unterschriften für die Petition „Besoldung und Versorgung in Hamburg fair und verlässlich gestalten“ an den Eingabeausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft übergeben. 

Mit der Petition fordern die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner die Hamburgische Bürgerschaft auf, in der aktuellen 23. Legislaturperiode 

  • die Tarifabschlüsse für die Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst der FHH zeit- und wirkungsgleich auf die Besoldung und Versorgung zu übertragen, 

  • die Angleichungszulage über das Jahr 2025 hinaus zu entfristen und in die Besoldungstabelle einzubauen, 

  • die im Rahmen der Kürzung der Sonderzahlung eingeführten Abzüge von den ruhegehaltsfähigen Dienstbezügen in § 5 Abs. 1 des Hamburgischen Beamtenversorgungsgesetzes (HmbBeamtVG) ersatzlos zu streichen und 

  • den Senat zu ersuchen, zu den vorstehenden Punkten Gesetzesentwürfe vorzulegen. 

Der Eingabeausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft wird sich nun mit dem Anliegen beschäftigen. Ziel der Petition ist eine faire und verlässliche Besoldung und Versorgung in Hamburg.

Eine Petition zur richtigen Zeit 

In der kommenden Woche soll sich der Senat erstmalig mit dem Entwurf eines Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes für die Jahre 2026 bis 2028 beschäftigen. Gegenstand des Gesetzesentwurfes sollen die Übertragung des aktuellen Tarifergebnisses für die Tarifbeschäftigten der Länder, der Tarifeinigung zur Hamburg-Zulage und die Herstellung einer amtsangemessenen Alimentation sein. Die Petition formuliert damit zur richtigen Zeit sowohl Anforderungen an den aktuellen Gesetzesentwurf als auch an die Besoldungspolitik des Hamburger Senates insgesamt. 

Petition wird in das anstehende Beteiligungsverfahren eingebracht

Im Anschluss an die Senatsbefassung zum Entwurf eines Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes für die Jahre 2026 bis 2028 wird ab der kommenden Woche das beamtenrechtliche Beteiligungsverfahren stattfinden. Der DGB und seine Gewerkschaften werden den dann vorliegenden Gesetzesentwurf inhaltlich prüfen und die in der Petition erhobenen Forderungen in das beamtenrechtliche Beteiligungsverfahren einbringen. 

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