Das Finanzministerium hat den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) mit Schreiben vom 27. März 2024 um eine Stellungnahme zum Entwurf eines Berichtes der Landesregierung zur Evaluierung des Zuschlags beim Hinausschieben des Ruhestandes nach § 9a SHBesG gebeten. Dieser Bitte ist der DGB am 29. April 2025 gerne nachgekommen.
Zum vorliegenden Entwurf eines Berichtes
Der DGB begrüßt den vorliegenden Entwurf eines Berichtes. Er stellt eine gute Basis für eine Diskussion der verschiedenen Instrumente im Übergang vom aktiven Dienst in den Ruhestand dar.
Der vorliegende Entwurf beschränkt sich nicht allein auf die Betrachtung der Regelung in § 9 a SHBesG, sondern nimmt bewusst auch andere Regelungen, die im Zusammenhang mit der Übergangsphase von Berufsleben in den Ruhestand im Zusammenhang stehen, in den Blick. Der Entwurf enthält keine konkreten Handlungsempfehlungen oder Vorfestlegungen. Er stellt die verschiedenen Instrumente im Zusammenhang mit der Übergangsphase vom Berufsleben in den Ruhestand dar. Der DGB hält dieses Vorgehen für sachgerecht.
Bei den konkreten Instrumenten fällt auf, dass Schwerpunkte im Bereich der Schulen und der Landespolizei zu erkennen sind. Während das Hinausschieben des Ruhestandes eher im Bereich der Landespolizei verbreitet ist (2024, ohne Zuschlag nach § 9 a SHBesG: 150 von 192), liegt der absolute Schwerpunkt der Arbeitsverträge nach Ruhestandseintritt im Bereich der Schulen (2024: 323 von 334). Das macht deutlich, dass unterschiedliche Instrumente in unterschiedlichen Bereichen sinnvoll und attraktiv sein können. Gleichzeitig fällt die restriktive Gewährung des Zuschlags nach § 9 a SHBesG ins Auge (2024: 13 Fälle mit Zuschlag, davon 8 an Schulen, bei 150 im Bereich der Polizei ohne Zuschlag).
Zur Stellungnahme