Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung für die Jahre 2025 bis 2027 in Schleswig-Holstein und über weitere dienstrechtliche Regelungen
(Drucksache 20/4501)
Der Finanzausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat mit dem Schreiben vom 26. Juni 2026 den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) um eine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung
für die Jahre 2025 bis 2027 in Schleswig-Holstein und über weitere dienstrechtliche Regelungen gebeten. Dieser Bitte kommt der DGB hiermit gerne nach. Die Stellungnahme erfolgt im Vorfeld der mündlichen Anhörung am 20. August 2026.
Der DGB hat bereits am 6. Mai 2026 im Rahmen des beamtenrechtlichen Beteiligungsverfahrens gegenüber dem Finanzministerium zu einem früheren Stand
des Gesetzentwurfs Stellung genommen. Die nun vorliegende Stellungnahme greift die damaligen Bewertungen und Forderungen auf, überprüft und aktualisiert
sie anhand des in den Landtag eingebrachten Gesetzentwurfs und berücksichtigt die in der Drucksache 20/4501 dokumentierten Änderungen sowie die
Bewertungen des Finanzministeriums. Die Stellungnahme berücksichtigt außerdem den im Anhörungsschreiben ausdrücklich hervorgehobenen Umdruck
20/6705 zur Frage der amtsangemessenen Versorgung.
Der DGB hat im Rahmen der beamtenrechtlichen Beteiligung einer deutlichen Verkürzung der Beteiligungsfrist zugestimmt, um eine schnelle Umsetzung der
Besoldungs- und Versorgungsanpassung zu ermöglichen. Diese Stellungnahme wird gemeinsam vom DGB und den ebenfalls zur mündlichen
Anhörung eingeladenen DGB-Gewerkschaften GEW, GdP und ver.di getragen. Für Rückfragen im Rahmen der mündlichen Anhörung stehen der DGB und seine
Gewerkschaften gerne zur Verfügung.