Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Verfassungstreue (Drucksache 20/4418)

Datum

Der Innen- und Rechtsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) mit Schreiben vom 10. Juli 2026 um eine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Verfassungstreue (Drucksache 20/4418) gebeten. Dieser Bitte ist der DGB am 11.September gerne nachgekommen. 

Der DGB hat sich bereits im Rahmen der beamtenrechtlichen Beteiligung am 8. September 2025 und am 28. Januar 2026 ausführlich zu früheren Fassungen
des Gesetzentwurfes geäußert. Am 15. September 2025 hat ein Beteiligungsgespräch zwischen der Landesregierung und Vertreterinnen und Vertretern der
Gewerkschaften des DGB stattgefunden.

Die vorliegende Stellungnahme knüpft daran an, ist aber als eigenständige Stellungnahme für das parlamentarische Verfahren formuliert. Da die früheren
Stellungnahmen nicht Gegenstand des parlamentarischen Verfahrens sind, werden die Bewertungen und Forderungen des DGB im Folgenden noch einmal
zusammenhängend dargestellt. 

Zur Gesamtbewertung

Der vorliegende Gesetzentwurf sieht die Wiedereinführung der umstrittenen Regelanfrage beim Verfassungsschutz für neue Beamtinnen und Beamte sowie
über entsprechende Verweisungen auch für angehende Richterinnen und Richter beziehungsweise Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Schleswig-Holstein
vor. Zusätzlich soll im Landesverwaltungsgesetz eine deutlich darüberhinausgehende Zuverlässigkeitsprüfung für Personen mit Zugang u besonders
schützenswerten öffentlichen Bereichen verankert werden.

Zur Stellungnahme

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