Amtsangemessene Alimentation: Landtag beschließt Anpassungsgesetz

Datum

Dachzeile Information für Mitglieder der DGB-Gewerkschaften im öffentlichen Dienst in Schleswig-Holstein

Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat in dieser Woche das Gesetz zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung für die Jahre 2025 bis 2027 in Schleswig-Holstein und über weitere dienstrechtliche Regelungen beschlossen. Ziel dieses Gesetzes sind sowohl die Übertragung des Tarifergebnisses auf die Besoldung und Versorgung als auch die rück-wirkende Herstellung einer amtsangemessenen Alimentation für die Jahre 2025 bis 2027.

Das Gesetz sieht für die Jahre 2025 bis 2027 insgesamt eine Steigerung der Besoldung und Versorgung von mindestens 11 Prozent vor. In den untersten und den obersten Besoldungsgruppen sind höhere Steigerungen zur Sicherung einer amtsangemessenen Alimentation vorgesehen.

Zum 1.1.2025 steigen die Besoldung und Versorgung rückwirkend um mindestens 3,2 Prozent, zum 1.1.2026 um 4,0 Prozent und zum 1.1.2027 nochmal um 3,8 Prozent. Eine Erhöhung für das Jahr 2028 ist noch nicht vorgesehen. Hier ist die nächste Tarif- und Besoldungsrunde abzuwarten.
Nicht Gegenstand des Anpassungsgesetzes sind die laufenden Klageverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zur Kürzung bzw. Streichung der Sonderzahlung im Jahr 2007. Hier ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes weiterhin offen.

Zur Mitgliederinformation

zurück