Der Bundestag hat heute das lange erwartete Bundestariftreuegesetz beschlossen. „Das ist ein wichtiger Schritt für bessere Arbeitsbedingungen in Deutschland und ein großer Erfolg für die Beschäftigten und die Gewerkschaften", sagt Tanja Chawla, Vorsitzende des DGB Hamburg. „Jetzt heißt es für den Hamburger Senat endgültig Butter bei die Fische. Unsere Stellungnahme für eine seriöse Tariftreueregelung im Hamburgischen Vergabegesetz liegt vor. Wir erwarten, dass unser Senat jetzt einsieht, dass öffentliche Aufträge wirklich nur noch an Unternehmen gehen dürfen, die ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen plus die tarifvertraglichen Bedingungen garantieren – und das ab dem ersten Cent und ab dem ersten Tag“, so Tanja Chawla weiter.
Nach Überzeugung des DGB werden das Bundestariftreuegesetz und die Vergabegesetze der Länder tragende Säulen sein, um den Wettbewerbsnachteilen tarifgebundener Beschäftigung entgegenzutreten. Bundesweit sind aktuell nur noch rund 49% der Beschäftigten durch Tarifverträge geschützt, für Hamburg weist das IAB die Tarifbindung mit 46 % (2023) als ebenfalls sehr niedrig aus.
„Durch ein Tariftreuegesetz wird Lohndumping eingegrenzt: Damit fördert der Staat Tarifverhandlungen, also fair ausgehandelte Löhne und Arbeitsbedingungen, wie dies eine breite Mehrheit der Beschäftigten in Hamburg wünscht. Die Grundlage für einen guten hamburgischen Gesetzesentwurf, der niedrige Grenzwerte und Rechtssicherheit im Vorgehen schafft, ist jetzt gegeben. Die Arbeitnehmer*innen in unserer Stadt müssen sich darauf verlassen können, dass politische Zusagen auch in die Tat umgesetzt werden“, unterstreicht Tanja Chawla. „Aktuell steht der Senat vor großen Investitionsentscheidungen und -umsetzungen, vom Elbtower bis zur Olympiakampagne. Da gilt es jetzt zügig ein Gesetz zu verabschieden, dass allen Beschäftigten gute Arbeitsbedingungen zusichert. Das ist Fair Play und stützt zugleich unsere Binnenkonjunktur. Gerade wenn der Export schwächelt, ist das wichtig.“
Hamburg ist zwar derzeit auf dem Weg eine Tariftreueregelung in das Hamburgische Vergabegesetz aufzunehmen, nach Einschätzung des DGB ist der aktuelle Gesetzesentwurf jedoch so formuliert, dass man nicht wirklich von der Einführung einer Tariftreueregelung sprechen kann. „Unsere Stellungnahme zum ‚Entwurf Fünftes Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Vergabegesetz‘ haben wir am 30.01.2026 dem Senat vorgelegt“, sagt Tanja Chawla. „Darin begründen wir ausführlich, warum der DGB dringend eine Überarbeitung des Entwurfes empfiehlt, so dass Rechtsklarheit hergestellt wird und damit die Freie und Hansestadt Hamburg ihrer Vorbildrolle bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen tatsächlich gerecht wird. Das ist eine klare politische Haltung und Entscheidung! Unsere Konzepte, um das bürokratiearm zu halten, liegen vor und jetzt ist die im Hamburger Koalitionsvertrag verzeichnete Blaupause aus Berlin zum Abschreiben da.“
Die Stellungnahme finden Sie hier.
Forsa: Mehrheit der Beschäftigten für Tariflöhne
Nach einer aktuellen Forsa-Umfrage im Auftrag des DGB sprechen sich 59 Prozent der Deutschen dafür aus, öffentliche Aufträge nur noch an Unternehmen zu vergeben, die Tariflöhne zahlen. Selbst unter Anhängern von CDU/CSU findet das Tariftreuegesetz demnach breiten Zuspruch: 59 Prozent befürworten das Gesetz, nur 17 Prozent sprechen sich dagegen aus, 24 Prozent sind unentschieden. Die höchsten Zustimmungswerte verzeichnet das geplante Gesetz unter den Anhängern der SPD (73 Prozent), gefolgt von den Grünen (68 Prozent) und der Linken (65 Prozent).
Tarifbindung in Deutschland zu niedrig – EU-Richtlinie fordert Handeln
In Deutschland profitieren derzeit nur noch 49 Prozent der Beschäftigten von Tariflöhnen (Branchen- und Firmentarifverträge). Die EU-Mindestlohnrichtlinie sieht für die Mitgliedstaaten eine Tarifbindung von 80 Prozent vor. Mitgliedstaaten, in denen der Wert niedriger ist, mussten bis Ende 2025 einen nationalen Aktionsplan mit Maßnahmen für mehr Tariflöhne vorlegen. Die Bundesregierung ist dem bislang nicht nachgekommen.
Vorteile von Tarifverträgen
Mit Tarifvertrag bekommen Beschäftigte nicht nur im Schnitt 10.900 Euro mehr Gehalt im Jahr (Quelle: destatis, Verdiensterhebung 2025). Sie haben auch mehr Urlaub, öfter und höhere Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, kürzere Arbeitszeiten, und oft auch einen besseren Kündigungsschutz, als gesetzlich vorgeschrieben.
Zur Umfrage:
Für die repräsentative Umfrage hat Forsa vom 6. bis 13. Februar 2026 insgesamt 1.004 abhängig Beschäftigte befragt.
Hintergrund:
Weniger Steuereinnahmen, weniger Zahlungen in die Sozialversicherung, weniger Kaufkraft: Rechnet man alle Kosten zusammen, beträgt der finanzielle Schaden durch die geringe Tarifbindung in Deutschland insgesamt 123 Milliarden Euro jährlich.