DGB Nord begrüßt Novellierung des Gleichstellungsgesetzes

Nachbesserungen bei Wahl und Mitbestimmung notwendig

Datum

Ordnungsnummer 47

Der DGB Nord begrüßt, dass die Novellierung des Gleichstellungsgesetzes Schleswig-Holstein nun in das parlamentarische Verfahren eingebracht werden soll. Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften haben sich intensiv am Vorabbeteiligungsprozess beteiligt und eine zügige Verabschiedung der Novelle noch in dieser Legislaturperiode gefordert.

„Die Reform ist überfällig und enthält viele wichtige Verbesserungen. Die stärkeren Rechte der Gleichstellungsbeauftragten, verbindlichere Gleichstellungsmaßnahmen und bessere Regelungen zur Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf sind Schritte in die richtige Richtung. Jetzt kommt es darauf an, dass der Landtag die Novelle zügig berät und an entscheidenden Stellen nachbessert“, erklärt Laura Pooth, Vorsitzende des DGB Nord.

Besonderen Änderungsbedarf sieht der DGB bei der Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten. Bereits in der Vorabbeteiligung hatte sich der DGB ausdrücklich für deren Wahl ausgesprochen und eine demokratische Legitimation als Grundlage für ein robustes Mandat hervorgehoben. Im nun vorliegenden Entwurf ist eine Wahl nicht vorgesehen; zugleich entfällt das bisherige Vorschlagsrecht der weiblichen Beschäftigten.

Pooth: „Wer die Rechte der Gleichstellungsbeauftragten zu Recht stärkt, sollte auch ihre Unabhängigkeit und Legitimation fördern. Der DGB hält deshalb an der Forderung fest, dass die Gleichstellungsbeauftragte von den weiblichen Beschäftigten gewählt werden. Gleichzeitig muss klar bleiben: Gleichstellungsbeauftragte und Personalräte haben unterschiedliche Aufgaben und Mandate. Die Rechte der gewählten Personalvertretungen dürfen durch die Novelle an keiner Stelle eingeschränkt oder ersetzt werden.“

Der DGB fordert, dass die Informations-, Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte der Personalräte nach dem Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein unberührt bleiben.

„Wir wollen eine starke Novelle und wir wollen, dass sie noch in dieser Legislaturperiode kommt. Das parlamentarische Verfahren bietet jetzt die Chance, die noch offenen Punkte zu klären und ein modernes Gleichstellungsgesetz zu schaffen. Der DGB wird sich mit seinen Mitgliedsgewerkschaften konstruktiv in die Beratungen im Landtag einbringen“, so Pooth.

zurück