Anlässlich des parlamentarischen Abends der LAG der freien Wohlfahrtsverbände und der schleswig-holsteinischen Landtagsfraktionen zum Thema Europa fordert der DGB Nord die Beibehaltung der direkten Förderung der Regionen durch die Europäische Union. Derzeit plant die EU-Kommission diese Mittel nicht mehr regional, sondern zentral an die Nationalstaaten zu vergeben. Der ländliche Raum spielt nach den Vorschlägen der EU-Kommission bei der Förderung dann nur noch eine untergeordnete Rolle. Nach Auffassung des DGB sind Investitionen in Fachkräfte, soziale Integration, in die Stärkung der Demokratie, Gleichstellung und Nichtdiskriminierung bei den Akteuren vor Ort sehr viel besser aufgehoben als in einer zentralen Verwaltung. Eine Stärkung der Regionen ist notwendig, um Beschäftigte und Unternehmen bei der Bewältigung des Wandels besser zu unterstützen.
Laura Pooth, Vorsitzende des DGB-Bezirks Nord: „Die direkte Förderung der Regionen durch die EU hat Schleswig-Holstein in den vergangenen Jahren spürbar vorangebracht. Wenn vor Ort entschieden wird, welche Projekte die Region benötigt, entstehen passgenaue Lösungen. Damit werden der soziale Zusammenhalt und das Vertrauen in die föderale Demokratie gestärkt. Das ist der Weg, den Europa weitergehen sollte.“
Aus gewerkschaftlicher Sicht gilt es jetzt, Kürzungen bei den EU-Strukturfonds konsequent zu verhindern und die Kohäsionspolitik – insbesondere den Europäischen Sozialfonds (ESF+) – als eigenständiges, regional verankertes Investitionsinstrument zu sichern.
- Die vorgesehenen 30 Prozent-Kürzungen beim ESF+ würden angesichts der tiefgreifenden Transformations- und Qualifizierungsherausforderungen die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit ganzer Unternehmen und Branchen ernsthaft gefährden. Der DGB fordert daher, die Mittel mindestens auf bestehendem Niveau zuzüglich Inflationsausgleich mit einer eigenen Budgetlinie zu erhalten.
- Die EU-Kofinanzierungssätze müssen auf mindestens 50 Prozent für stärker entwickelte und mindestens 75 Prozent für Regionen im Übergang angehoben werden. Im Bereich des ESF+ müssen Projekte für soziale Innovation und besonders benachteiligte Gruppen zudem auch künftig von gesonderten Interventionssätzen von mindestens 90 Prozent profitieren dürfen.
- Wir fordern, dass Förderkriterien in einem unmittelbaren Bezug zu den Zielen der jeweiligen Fonds stehen müssen. Dazu zählt bspw. eine Kopplung an beschäftigungspolitische Kriterien wie Gute Arbeit, Tariftreue und Beschäftigungssicherung.
Zudem müssen die geplanten Kürzungen bei der technischen Hilfe und beim Kapazitätsaufbau zurückgenommen werden. Die enge Einbindung der Regionen und Sozialpartner über das Partnerschaftsprinzip muss auch künftig durch entsprechende verbindliche Vorgaben gewährleistet und kontrolliert werden.