Anlässlich der ersten Beratung des Gesetzentwurfs zur Stärkung der Verfassungstreue im Schleswig-Holsteinischen Landtag fordert der DGB Nord deutliche Nachbesserungen. Der Entwurf zur Wiedereinführung der Regelanfrage beim Verfassungsschutz ist aus Sicht des DGB enger gefasst als das in dieser Woche verabschiedete Hamburger Gesetz, bleibt aber in wichtigen Punkten klärungs- und korrekturbedürftig.
Laura Pooth, Vorsitzende des DGB Nord, erklärt: „Schleswig-Holstein ist nicht Hamburg. Der Entwurf ist enger gefasst und verzichtet auf eine flächendeckende Regelanfrage für nahezu alle Beschäftigtengruppen. Das ist wichtig. Trotzdem gilt: Eine Regelanfrage darf junge Menschen nicht verunsichern oder von einer Bewerbung im öffentlichen Dienst abschrecken. Der Landtag muss hier nachbessern.“
Demokratiefeindliche, rassistische, antisemitische und andere menschenverachtende Positionen hätten im öffentlichen Dienst keinen Platz, betont Pooth: „Wer nicht auf dem Boden des Grundgesetzes steht und die freiheitlich-demokratische Grundordnung ablehnt, ist für den öffentlichen Dienst nicht geeignet. Aber Verfassungstreue stärkt man nicht durch Misstrauen allein. Schleswig-Holstein braucht engagierte Nachwuchskräfte – auch solche, die sich für Demokratie, Klimaschutz, Frieden oder gegen Rechtsextremismus einsetzen.“
Der DGB Nord fordert insbesondere klare Anhörungsrechte für Betroffene, einheitliche Prüfungsmaßstäbe, praxistaugliche Regelungen zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands sowie eine Evaluation der neuen Instrumente. Zudem müsse die Regelanfrage Teil eines Gesamtkonzeptes zur Stärkung der demokratischen Resilienz im öffentlichen Dienst sein. Pooth weiter: „Verfassungstreue entsteht nicht durch Abfragen allein. Wir brauchen Aus- und Fortbildung, politische Bildung, Bildungsurlaub, starke Personalvertretungen und demokratische Mitbestimmung. Gerade junge Menschen gewinnt man nicht durch Misstrauen, sondern durch Vertrauen und demokratische Praxis.“
Der DGB Nord warnt außerdem davor, die Regelanfrage zum Einfallstor für weitergehende Eingriffe in Beschäftigtenrechte zu machen. Das gerichtliche Disziplinarverfahren in Schleswig-Holstein müsse erhalten bleiben.
Pooth abschließend: „Der öffentliche Dienst muss fest auf dem Boden der Verfassung stehen. Gleichzeitig muss er attraktiv bleiben für junge, engagierte Menschen. Deshalb erwarten wir vom Landtag eine sorgfältige Beratung und deutliche Nachbesserungen am Gesetzentwurf.“