Beamtenbesoldung Mecklenburg-Vorpommern: DGB sieht derzeit keinen Anlass für zusätzliche Klageverfahren
Anlässlich der Ankündigung des Richter- und Staatsanwaltschaftsbundes Mecklenburg-Vorpommern, gegen das aktuelle Besoldungsrecht in Mecklenburg-Vorpommern klagen zu wollen, verweist der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) auf die laufenden Gespräche zur Herstellung einer amtsangemessenen Alimentation.
Laura Pooth, Vorsitzende des DGB Nord, erklärt: „Die Besoldung und Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern muss verfassungsgemäß sein. Das ist unstrittig. Der richtige Weg ist jetzt aber, die laufenden Gespräche mit der Landesregierung auch nach der Wahl verbindlich fortzuführen und zügig zu einem tragfähigen Gesetzgebungsverfahren in der kommenden Wahlperiode zu kommen. Die individuellen Ansprüche der Betroffenen sind für 2026 gesichert. Deshalb sehen wir derzeit keinen Anlass für zusätzliche Klageverfahren.“
Mecklenburg-Vorpommern hat als erstes Bundesland den Tarifabschluss vom Frühjahr 2026 auf die Besoldung und Versorgung übertragen und bereits mit den Juni-Bezügen ausgezahlt. Der Landtag hat das entsprechende Gesetz am 1. Juli 2026 beschlossen. Danach steigen die Besoldungs- und Versorgungsbezüge rückwirkend zum 1. April 2026 um 2,8 Prozent, mindestens jedoch um 100 Euro, zum 1. März 2027 um weitere 2,0 Prozent und zum 1. Januar 2028 um weitere 1,0 Prozent. Die Anwärterbezüge werden entsprechend um 60 Euro zum 1. April 2026, um weitere 60 Euro zum 1. März 2027 und um weitere 30 Euro zum 1. Januar 2028 erhöht.
Offen ist weiterhin die Umsetzung der im November 2025 veröffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Berliner Besoldung vom 17. September 2025. Diese Umsetzung konnte aufgrund der Komplexität und der anstehenden Landtagswahl nicht mehr sachgerecht in der laufenden Wahlperiode abgeschlossen werden.
Um Nachteile für Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger zu vermeiden, hat das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern am 9. Juni 2026 für das Jahr 2026 auf das Erfordernis einer haushaltsnahen Geltendmachung verzichtet. Damit müssen Betroffene nicht vorsorglich Widerspruch einlegen, um mögliche Ansprüche für das Jahr 2026 zu sichern.
Pooth weiter: „Jetzt kommt es darauf an, dass die neue Landesregierung unmittelbar nach der Wahl liefert. Der DGB erwartet eine rückwirkende, rechtssichere und faire Lösung ab 2025. Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger müssen vollständig einbezogen werden. Außerdem darf Mecklenburg-Vorpommern im Wettbewerb mit Bund und Ländern nicht weiter zurückfallen.“
DGB, dbb und Richterbund befinden sich aktuell mit dem zuständigen Finanzministerium in Gesprächen über mögliche Modelle und einen Zeitplan zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Der DGB wird diesen Dialog weiter konstruktiv führen – mit klaren Erwartungen an eine schnelle, rechtssichere und faire Lösung.