Gewerkschaften geben Hinweise zum Start des neues Ausbildungsjahres
„Die Mindestausbildungsvergütung beträgt derzeit im 1. Ausbildungsjahr 724 Euro. Das ist also das Mindeste, was Azubis bekommen müssen. Die Probezeit für Azubis dauert ein bis maximal 4 Monate und dient zum gegenseitigen Kennenlernen. Während dieser Zeit können sowohl Auszubildende als auch Betrieb von heute auf morgen und ohne Begründung das Ausbildungsverhältnis kündigen. Die Kündigung muss aber trotzdem schriftlich erfolgen“, sagt Wiebke Oetken, Abteilungsleiterin für Jugendpolitik beim Deutschen Gewerkschaftsbund Nord.
„Überstunden sind in der Ausbildung nicht vorgesehen, denn die Ausbildung ist vor allem ein Lern- und kein Arbeitsverhältnis. Lernen lässt sich jeder Beruf auch ohne Überstunden“, betont die Gewerkschafterin.
„Private Erledigungen für Vorgesetzte, Botengänge, übermäßige Aufräumarbeiten oder regelmäßige Putzdienste: All das darf Auszubildenden nicht zugemutet werden, genauso Urlaubs- und Krankheitsvertretungen für andere Angestellte des Betriebs oder Arbeiten, die aufgrund ihrer körperlichen Voraussetzungen nicht zumutbar sind. Hier sollten sich Azubis Hilfe bei der Jugend- und Auszubildendenvertretung oder ihrer Gewerkschaft holen“, rät Oetken. Betriebe haben die Pflicht, die Auszubildenden entsprechend dem Ausbildungsrahmenplan und dem betrieblichen Ausbildungsplan aktiv auszubilden und nicht als volle Arbeitskräfte einzusetzen.
Angesichts hoher Mieten und eines zu knappen Angebots bleibt die Suche nach bezahlbarem Wohnraum für Azubis eine große Herausforderung. Volljährige Auszubildende mit eigener Mietwohnung am Ausbildungsort können Wohngeld zu erhalten. Helfen können zudem Azubiwohnheime, die – vergleichbar mit Wohnheimen für Studierende – zusätzlichen und bezahlbaren Wohnraum schaffen. Die DGB-Jugend fordert Kommunen, Land und Arbeitgeber*innen seit langem auf, sich stärker für den Bau von Azubiwohnheimen zu engagieren, damit Wohnen nicht zum Hindernis auf den Weg zum Berufsabschluss wird. Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat angekündigt ein landesweites Azubiwerk zu gründen, das sich dann - wie das Studierendenwerk - u.a. um den Bau und Betrieb von Azubiwohnheimen kümmern soll. Wiebke Oetken: „Gute Ausbildung kann nur gelingen, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Azubis haben nicht viel Geld zur Verfügung und sind daher besonders auf bezahlbaren Wohnraum angewiesen. Das Azubiwerk Schleswig-Holstein muss jetzt schnell errichtet werden, damit Auszubildende bezahlbaren Wohnraum am Ausbildungsort finden und die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Ausbildung gestärkt wird.“
Grundsätzlich empfiehlt Wiebke Oetken, dass sich Auszubildende gleich zu Beginn bei ihrer Jugend- und Auszubildendenvertretung, bei ihrem Betriebs- oder Personalrat oder der zuständigen Gewerkschaft über ihre Rechte informieren sollten. Eine Gewerkschaftsmitgliedschaft lohne sich auch schon in der Ausbildung: „Bei Fragen und Problemen rund um die Ausbildung steht die zu-ständige Gewerkschaft immer mit Rat und Tat zur Seite!“
An www.doktor-azubi.de können sich Auszubildende anonym mit ihren Problemen in der Ausbildung wenden, geantwortet wird innerhalb kurzer Zeit.