Hamburgisches Vergabegesetz: Für eine „echte Tariftreueregelung“ ist jetzt die Bürgerschaft gefragt

Datum

Ordnungsnummer 08/26

Heute entscheidet die Hamburgische Bürgerschaft, ob Hamburg seinen Weg zur „Stadt der Guten Arbeit“ ernst nimmt: Die vom Senat beschlossene Reform des Hamburgischen Vergabegesetzes liegt zur Überweisung in den Haushaltsausschuss vor, so dass noch vor der 1. Gesetzeslesung Nachbesserungen vorgenommen werden können.

Tanja Chawla, Vorsitzende des DGB Hamburg, erklärt: „Wir setzen darauf, dass die Bürgerschaft den Gesetzentwurf des Senats so nachbessert, dass die „echte Tariftreueregelung“ kein zahnloser Tiger bleibt. Nur dann können wir künftig seriös von Hamburg als Stadt der Guten Arbeit sprechen – ohne uns dabei zu verschlucken.“

Der DGB Hamburg hatte den Entwurf des Senats zur Tariftreueregelung wiederholt deutlich kritisiert. Statt einer klaren und verbindlichen Vorgabe, sämtliche öffentliche Aufträge nach repräsentativen Tarifverträgen zu vergüten, wird sich nicht an die im Koalitionsvertrag benannte Blaupause aus dem Bund, dem Bundestariftreuegesetz, orientiert.  Damit entfällt die rechtssichere Definition des Entlohnungsbegriffs, Direktvergaben werden komplett außen vor gelassen und zu hohe Auftragsschwellenwerte eingesetzt, die weiterhin Lohndumping begünstigen und von Tariflöhnen entkoppelte öffentliche Aufträge ermöglichen. 

„Wir sagen es erneut: Diese sogenannten praxisgerechten Wertgrenzen sind viel zu hoch. Tariftreue muss ab dem ersten Cent und ab dem ersten Tag gelten“, betont Tanja Chawla.

Nach dem Willen des Senats soll Tariftreue bei Liefer- und Dienstleistungen erst ab einem Auftragswert von 50.000 Euro und einer Mindestdauer von zwei Monaten gelten. Bei Bauleistungen sollen die Regelungen sogar erst ab 500.000 Euro und einer Ausführungsdauer von vier Monaten greifen. „Bei solchen Grenzwerten besteht die Gefahr, dass große Aufträge künstlich aufgeteilt werden – während zahlreiche andere städtische Aufträge schlicht durchs Raster fallen“, warnt Chawla.

Gerade Beschäftigte in kleineren und kurzfristig vergebenen Bauaufträgen würden dadurch massiv unter Druck geraten, so Chawla. „Wir wollen, dass auch Handwerker*innen, die innerhalb von drei Monaten Fenster in einem Neubau einbauen, oder Kolleginnen und Kollegen, die kurzfristig eine Straße zur Schadensbehebung öffnen müssen, von der Tariftreue profitieren. Nur wenn das Gesetz wirklich allen Beschäftigten nützt, kann Hamburg sich ernsthaft den Titel ‚Stadt der guten Arbeit‘ ans Revers heften.“

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