Mangelhaft: DGB kritisiert völlig unzureichendes Tariftreuegesetz für Hamburg
Anlässlich der morgigen Verabschiedung des „Fünften Gesetzes zur Änderung des Hamburgischen Vergabegesetzes“ durch die Hamburgische Bürgerschaft zieht der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Hamburg gemeinsam mit seinen Mitgliedsgewerkschaften eine ernüchternde Bilanz. Seit Jahren drängen sie in der Hansestadt auf eine gesetzliche Tariftreue-Regelung, um Steuergelder endlich nur noch an Unternehmen mit fairen Löhnen und fairen Arbeitsbedingungen zu vergeben. Zwar begrüßt der DGB ausdrücklich, dass Hamburg nun grundsätzlich ein solches Instrument erhält und die Definition von Entgelt an die EU-Gesetzgebung angelehnt hat. Dass der Senat jedoch trotz eines intensiven, mehrjährigen Erörterungsprozesses insgesamt ein derart zahnloses Gesetz vorgelegt hat, stößt bei den Gewerkschaften auf Unverständnis und scharfe Kritik. Das große Versprechen aus dem rot-grünen Koalitionsvertrag für eine „echte“ Tariftreue und für „Gute Arbeit“ wird so nicht eingelöst.
Hierzu erklärt die Vorsitzende des DGB Hamburg, Tanja Chawla:
„Der Senat liefert ein Gesetz mit eingebauten Hintertüren für all jene, die auch in Zukunft mit Dumpinglöhnen den Wettbewerb auf städtische Aufträge gewinnen wollen. Der Ergänzungsantrag aus den eigenen Reihen zeigt doch, welche Unzufriedenheit herrscht. Die einzelnen Forderungen liegen seit Jahren auf dem Tisch, aber der anstehende Gesetzesbeschluss ignoriert alle Argumente und Studien unsererseits, benachteiligt wissentlich kleine und mittlere Unternehmen und bricht das zentrale Koalitionsversprechen einer echten Tariftreue. Zur Erinnerung, selbst der Gesetzesentwurf im Jahr 2023 war besser und unser Kommentar damals: „besser keins als deins!“ Mir scheint, unser Finanzsenator verkennt die Rolle der Gewerkschaften: hier geht es nicht um irgendeinen Selbstzweck, hier geht es um faire Arbeitsbedingungen, soziale Gerechtigkeit und damit am Ende auch um die Resilienz unserer Demokratie.“
Besonders schwer wiegt aus Sicht des DGB der eklatante Rückschritt gegenüber der Bundesgesetzgebung, die im Koalitionsvertrag noch als Blaupause vereinbart war. Während das Bundestariftreuegesetz eine Grenze von 50.000 Euro festlegte, befreit Hamburg Bauprojekte bis zu 250.000 Euro von der Tarifpflicht. Obwohl der DGB in seiner offiziellen Stellungnahme ausführlich begründet hat, dass nur eine lückenlose Geltung ab dem ersten Tag und dem ersten Cent faire Wettbewerbsbedingungen garantiert, existiert weiterhin eine Mindestvertragslaufzeit von zwei Monaten, beides Einladungen, Aufträge künstlich zu stückeln. Bei mageren 48 Prozent Tarifbindung in Hamburg, droht sich Rot-Grün somit weiter von der europarechtlichen Realität der EU-Mindestlohnrichtlinie zu entfernen, die eine Tarifbindung von 80 Prozent vorsieht. Statt also das Gesetz als Hebel zur Stärkung der Tarifbindung zu nutzen, zementiert Hamburg den Status quo.
Tanja Chawla betont weiter:
„Der Senat schafft mit diesen riesigen Ausnahmen im Gesetz eine gravierende Schieflage bei öffentlichen Aufträgen. Während Großprojekte reguliert werden, bleiben die Beschäftigten im gesamten Bereich der kleineren, alltäglichen Vergaben ungeschützt. Berlin hat es doch gerade vorgemacht und zur Vereinfachung alle Aufträge ab 1000€ an Tarifstandards gekoppelt während Hamburg sich ein Vergabegesetz gibt, das nach all den Jahren unseres Drängens droht zur Symbolpolitik auf dem Rücken der Arbeitnehmer*innen zu werden.“
Sandra Goldschmidt, Landesbezirksleiterin von ver.di Hamburg: „Dieses Gesetz ist eine Nebelkerze. Wer Tariftreue ernst meint, muss sicherstellen, dass jeder Euro aus öffentlichen Geldern in tarifgebundene Beschäftigung fließt. Stattdessen können weiterhin Unternehmen ohne Tarifvertrag Millionen an Steuergeldern kassieren, während tarifgebundene Betriebe das Nachsehen haben. Dieses vermurkste Gesetz kommt als Bumerang zurück: Lohndumping produziert höhere Sozialausgaben, weil Beschäftigte aufstocken oder Wohngeld beantragen müssen. Gleichzeitig werden Sozialleistungen munter zusammengestrichen. Auf dem Nacken der Beschäftigten zu sparen und gleichzeitig Sozialleistungen zu kürzen, ist zynisch.“
Alexander Kahl, Stellvertretender Bezirksvorsitzender der IG BAU Hamburg: „Dass alle unsere Argumente hier in den Wind geschlagen wurden, ärgert mich. So sind doch die Kolleg*innen auf dem Bau und in der Gebäudereinigung weiterhin die Leidtragenden, denn dass in Sparzeiten wie diesen der Preis bei städtischen Aufträgen nicht entscheidend ist, kann uns doch niemand ernsthaft erzählen wollen.“
Anne Widder, Geschäftsführerin der NGG Region Hamburg Elmshorn: „Wir sind empört. Gerade im Cateringbereich werden weder die geforderten Summen, noch Vertragslaufzeiten erreicht. Wen soll das Gesetz erreichen? Die Großunternehmen sind größtenteils tarifgebunden, uns ging es um die kleinen. Wir werden daher die Evaluation kritisch begleiten und fragen bereits jetzt: Wenn es keine Mindestkontrollquote gibt, was soll dann eigentlich evaluiert werden?“
Adrian Ciancia, Geschäftsstellenleiter der EVG Hamburg: “Ich sehe, dass hier endlich eine leichte Verbesserung für ÖPNV-Beschäftigte in der Frage der Personalübernahme erreicht werden konnte. Aber warum auch hier Hintertüren eingebaut werden mussten, das widerspricht komplett dem Grundgedanken einer verlässlichen Perspektive für die Kolleg*innen. In Zeiten von Fachkräftebedarfen ist das nicht zukunftsweisend und wird auch durch autonomes Fahren nicht aufgefangen.“
Der DGB kündigt an, die anstehende Ausgestaltung der branchenspezifischen Rechtsverordnungen sowie die Praxis der Kontrollmechanismen nun umso schärfer zu überwachen, um eine vollständige Aushöhlung der verbliebenen Mindeststandards zu verhindern.