„Meilenstein für die betriebliche Mitbestimmung“ – DGB begrüßt neues Personalvertretungsgesetz für Mecklenburg-Vorpommern
Der DGB begrüßt das heute mit den Stimmen von SPD, Linken und Grünen bei Enthaltung der CDU im Landtag beschlossene neue Personalvertretungsgesetz für Mecklenburg-Vorpommern. Laura Pooth, Vorsitzende des DGB Nord, betont: „Das heute beschlossene Gesetz ist ein Meilenstein für die betriebliche Mitbestimmung. Nach 33 Jahren ist nun eine umfassende Modernisierung der Mitbestimmung im öffentlichen Dienst gelungen. Das Gesetz ist ein Zeichen der Wertschätzung für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Mitbestimmung verbessert nicht nur die Arbeitsbedingungen, sondern erhöht auch die Qualität des Verwaltungshandelns. Die Novelle war im Koalitionsvertrag der Regierungskoalition angekündigt. Die Landesregierung und die Regierungskoalition haben Wort gehalten.“
Der Innenausschuss des Landtages hat am Gesetzesentwurf der Landesregierung eine Reihe von Änderungen vorgenommen. Laura Pooth: „Es ist ein wichtiges Signal, dass der Landtag als Gesetzgeber die vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit von Personalrat und Dienststelle hervorgehoben hat. Mit dem neuen Gesetz wird die Qualität der Mitbestimmung erhöht und die Zusammenarbeit zwischen dem Personalrat und der Dienststelle verbessert. Mit der Verankerung der innerdienstlichen Allzuständigkeit, der Anpassung an die Digitalisierung und der Stärkung der Beteiligung junger Menschen bekommt Mecklenburg-Vorpommern nun ein modernes Personalvertretungsrecht.“
Das neue Personalvertretungsgesetz orientiert sich am bewährten Standard der Mitbestimmung in anderen norddeutschen Ländern, insbesondere Niedersachsens und Hamburgs. Laura Pooth: „Mit dem neuen Gesetz vermeidet der Gesetzgeber Experimente und knüpft an teilweise seit Jahrzehnten bewährte Regelungen in anderen Bundesländern an. Im Rahmen der Anhörung im Innenausschuss haben Experten aus Niedersachsen und Hamburg von den dortigen positiven Erfahrungen berichtet. Es erschließt sich dem DGB bis heute nicht, warum die AfD-Fraktion den Führungskräften und den Beschäftigten im öffentlichen Dienst in Mecklenburg-Vorpommern keine Mitbestimmung auf dem Niveau der anderen norddeutschen Länder zutraut.“