Mindestlohn steigt auf 13,90 Euro – in Hamburg profitieren 159.000 Beschäftigte

Datum

Ordnungsnummer PM3625

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 von 12,82 Euro auf 13,90 Euro je Stunde. Diesen Schritt hatten Gewerkschaftsvertreter*innen und Arbeitgeber gemeinsam in der Mindestlohnkommission im letzten Sommer festgelegt. Bereits zum 1. Januar 2027 steht der nächste Erhöhungsschritt auf dann 14,60 Euro bevor.

Dazu die Vorsitzende des DGB Hamburg, Tanja Chawla: „In Hamburg haben ab Januar 159.000 Beschäftigte mehr Geld auf dem Konto – das entspricht 13,5 % aller Beschäftigungsverhältnisse. Das ist richtig und wichtig. Klar ist aber auch: Das reicht noch nicht. Insbesondere mit Blick auf drohende Altersarmut von Hamburger*innen. Wir streiten deshalb weiter dafür, dass die Lohnuntergrenze weiter steigt. Unser Maßstab ist dabei die EU-Mindestlohnrichtlinie. Sie sieht einen Mindestlohn von 60 Prozent des Medianlohns bei Vollzeitbeschäftigten vor – das würde aktuell einem Mindestlohn von etwa 15 Euro entsprechen.“ 

Vor allem im Gastgewerbe ist der Mindestlohn sehr weit verbreitet. Hier arbeitet in Hamburg mehr als die Hälfte (50,5 %) unter Mindestlohnbedingungen. In der Gesamtheit aller der Dienstleistungsbranchen beträgt Anteil an Menschen, die in Hamburg für einen Mindestlohn arbeiten, 14,6 %. Von der zweiten vorgesehenen Erhöhung des Mindestlohns ab Januar 2027, werden bis zu 203.000 Jobs betroffen sein, schätzt das Statistikamt Nord. Das entspricht dann rund 17 Prozent der Beschäftigungsverhältnisse.

Tanja Chawla betont: „Der Mindestlohn bleibt eine zweitbeste Lösung. Gute Löhne und dauerhaft attraktive Arbeitsbedingungen entstehen vor allem durch Tarifverträge. Dafür brauchen wir politische Maßnahmen, die die Tarifbindung stärken. Ein starkes Tariftreuegesetz für Hamburg ist deshalb mehr als zwingend!“

Mindestlohnbetrug melden

Der neue Mindestlohn gilt uneingeschränkt für alle Arbeitgeber und Beschäftigten. Stundenlöhne unter 13,90 Euro sind gesetzeswidrig und strafbar. Betroffene, die den Mindestlohn unrechtmäßig nicht erhalten, sollten ihre Arbeitgeber zunächst darauf hinweisen und sich gegebenenfalls an ihre Gewerkschaften, Betriebsräte oder die zuständigen Zollämter wenden. Zudem haben Betroffene die Möglichkeit, sich unter der Mindestlohn-Hotline des BMAS zu informieren. 

Wie der Mindestlohn wirkt

Durch die aktuelle Mindestlohnerhöhung erhalten Vollzeitbeschäftigte für 2026 rund 2.500 Euro und im kommenden Jahr 2027 rund 3.700 Euro brutto im Jahr mehr als 2025. Jeder Cent mehr Mindestlohn erhöht die Kaufkraft um etwa 20 Millionen Euro. Über einen Zeitraum von zwei Jahren führen die Beschlüsse der Kommission zu einem gesamtwirtschaftlichen Lohnzuwachs für Mindestlohnbeschäftigte von rund 5,7 Milliarden Euro. Damit stärkt der Mindestlohn die Binnennachfrage und wirkt gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten und bei außenwirtschaftlichen Herausforderungen als wichtige wirtschaftliche Stütze.

Hintergrund

Laut Mindestlohngesetz beschließt die zu gleichen Teilen aus Arbeitgebern und Gewerkschaften besetzte Mindestlohnkommission alle 2 Jahre über die weitere Entwicklung des Mindestlohns. In ihrem letzten Beschluss im Juni 2025 hatte die Kommission erstmals auch das 60-Prozent-Kriterium des Medianstundenlohns von Vollzeitbeschäftigten zur Bewertung der Angemessenheit herangezogen. Für die Anwendung dieses zentralen Kriteriums hatten sich die Gewerkschaften eingesetzt. Die 60-Prozent-Marke gilt international als Richtwert für einen armutsfesten Mindestlohn. Mit den zuletzt beschlossenen Erhöhungen nähert der Mindestlohn sich dieser Schwelle.

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