Regelanfrage beim Verfassungsschutz beschlossen: DGB, GEW und ver.di Hamburg kritisieren Entscheidung der Bürgerschaft

Datum

Ordnungsnummer 17/26

Die Hamburgische Bürgerschaft hat heute die Wiedereinführung der sogenannten Regelanfrage beim Verfassungsschutz für Bewerber*innen im öffentlichen Dienst beschlossen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund Hamburg und die Gewerkschaften ver.di Hamburg und GEW Hamburg kritisieren diese Entscheidung scharf.

Tanja Chawla, Vorsitzende des DGB Hamburg: „Diese Regelanfrage schürt Misstrauen, gefährdet Grundrechte und schwächt demokratisches Engagement. Für unsere Demokratie ist das ein echtes Eigentor, weil gerade engagierte junge Menschen, die sich für Klimaschutz, Frieden oder gegen Rechtsextremismus einsetzen, abgeschreckt werden im öffentlichen Dienst zu arbeiten.“

Sandra Goldschmidt, Landesbezirksleiterin von ver.di Hamburg: „Der Versuch des Senats und der Bürgerschaft, die Aufgabe, den Extremismus fernzuhalten und die Demokratie zu stärken, einfach an einen Geheimdienst zu delegieren, ist aus unserer Sicht der falsche Weg. Wer es mit Demokratie ernst meint, muss bereit sein, für politische Überzeugungen zu werben, zu streiten und einzustehen. Sich hinter einer Behörde zu verstecken, die im Dunkeln arbeitet, ist das Gegenteil davon.“ 

Sven Quiring, Vorsitzender der GEW Hamburg: „Wir halten die Regelanfrage weiterhin für unverhältnismäßig. Statt Vertrauen in die Beschäftigten und Bewerber*innen des öffentlichen Dienstes zu stärken, wird ein Generalverdacht etabliert. Das ist demokratiepolitisch problematisch und erinnert an eine Praxis, die längst überwunden schien.“

Die Gewerkschaften hatten gemeinsam mit zahlreichen Organisationen und Initiativen gegen die Wiedereinführung der Regelanfrage protestiert und auf die bereits bestehenden rechtlichen Möglichkeiten hingewiesen, gegen verfassungsfeindliche Bestrebungen im öffentlichen Dienst vorzugehen.

Nach dem Beschluss der Bürgerschaft kündigen der DGB, ver.di Hamburg und die GEW Hamburg an, die praktische Umsetzung der Regelanfrage aufmerksam zu beobachten.

„Wir werden uns sehr genau ansehen, wie die neuen Regelungen angewendet werden und welche Auswirkungen sie auf Bewerber*innen und Beschäftigte haben“, so Goldschmidt. „Sollten Betroffene durch die Regelanfrage Nachteile erfahren oder Fragen zu ihren Rechten haben, werden wir ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen“, versichert Quiring.

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