Regelanfrage in Hamburg – Chawla: „Der Ball liegt jetzt beim Parlament“

Datum

Ordnungsnummer 13/26

Anlässlich der heutigen Befassung des Haushaltsausschusses mit dem Gesetz zum Schutz des öffentlichen Dienstes vor verfassungsfeindlichen Einflüssen fordert der DGB Hamburg die Bürgerschaft zu deutlichen Änderungen am Senatsentwurf auf. Die DGB‑Vorsitzende Tanja Chawla betont: „Wir haben unsere Kritik an der Wiedereinführung der Regelanfrage mehrfach klar formuliert – der Ball liegt jetzt beim Parlament.“

Kernkritik: Geltungsbereich zu weit, Nutzen fraglich 
Chawla warnt vor einer unverhältnismäßigen Ausweitung der Regelanfrage auf nahezu alle Beschäftigtengruppen: „Der Senat schießt mit diesem Gesetz weit über das Ziel hinaus.“ Beispielsweise seien die Tarifbeschäftigten und die Unterrichtstutorinnen, Unterrichtstutoren sowie die studentischen Hilfskräfte an den Hochschulen vom Geltungsbereich des Gesetzes auszunehmen. Hamburg verfüge bereits über wirksame Instrumente – von der Verschärfung des Disziplinarrechts bis zur bestehenden Regelanfrage bei der Polizei. „Weder die Regelanfrage im Polizeibereich noch die neue Eigenerklärung haben bisher einen einzigen Treffer ergeben. Warum braucht es dann noch mehr Kontrollen?“

Gefahr des Generalverdachts
Der Gesetzentwurf sieht eine routinemäßige Abfrage beim Verfassungsschutz für nahezu alle neuen Beschäftigten vor. Die Kriterien zur Verfassungstreue seien unklar und eröffneten „einen gefährlichen Interpretationsspielraum“. Chawla warnt: „So schreckt man engagierte junge Menschen ab – gerade jene, die sich für Klimaschutz, Frieden oder gegen Rechtsextremismus einsetzen.“

DGB fordert Gesamtkonzept statt Misstrauenskultur 
Der DGB bekräftigt seine klare Haltung gegen demokratiefeindliche Positionen im öffentlichen Dienst, kritisiert jedoch den Weg des Senats: „Diese Regelanfrage schürt Misstrauen, gefährdet Grundrechte und schwächt demokratisches Engagement.“ Stattdessen habe der DGB ein umfassendes Konzept vorgeschlagen – mit Schwerpunkten auf Aus‑ und Fortbildung, Bildungsurlaub und echter Mitbestimmung. „Leider hat der Senat diese Chance bisher nicht genutzt“, so Chawla.

Fazit 
„Unser öffentlicher Dienst ist nicht wehrlos – aber dieser Gesetzentwurf ist unverhältnismäßig. Wir setzen darauf, dass das Parlament jetzt korrigierend eingreift“, so Chawla abschließend.

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