Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezügen 2026, 2027 und 2028 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften des Landes Mecklenburg-Vorpommern
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Das Finanzministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) mit Schreiben vom 24. März 2026 um eine kurzfristige Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezügen 2026, 2027 und 2028 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften des Landes Mecklenburg-Vorpommern gebeten. Dieser Bitte ist der DGB am 30.03.2026 nachgekommen.
30. März 2026
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Anpassung der Besoldung und Versorgung: Beratungen noch nicht abgeschlossen
Information für Mitglieder der DGB-Gewerkschaften im öffentlichen Dienst der Freien und Hansestadt Hamburg
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Die Übertragung des Tarifergebnisses auf die Besoldung und Versorgung lässt in Hamburg noch auf sich warten. Nach Informationen des DGB sind die internen Beratungen auf Seiten des Senats noch nicht abgeschlossen. Die Gewerkschaften des DGB haben sich mit der Tarifgemeinschaft der Länder bereits am 14. Februar 2026 auf einen Tarifabschluss für die Beschäftigten der Länder geeinigt. Der DGB hat den Senat zu einer schnellen zeit- und wirkungsgleichen Übertragung des Tarifergebnisses auf die Besoldung und Versorgung aufgefordert.
26. März 2026
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Anpassung der Besoldung und Versorgung: Landesregierung hält Wort – Ergebnis muss nun schnell umgesetzt werden
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In einer dritten Gesprächsrunde haben sich der DGB und seine Gewerkschaften am 13. März 2026 mit der Landesregierung auf einen Kompromiss zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für die Beamtinnen und Beamten des Landes und der Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern verständigt. Seitens des DGB nahmen an den Gesprächen Vertrete
rinnen und Vertreter der Gewerkschaften GdP, GEW und ver.di teil.
13. März 2026
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DGB Nord: Landesregierung hält Wort – Ergebnis muss nun schnell umgesetzt werden
Verständigung zur Anpassung der Besoldung und Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern
Pressemitteilung
Der DGB Nord und seine Gewerkschaften haben sich heute in der dritten Runde mit der Landesregierung auf einen Kompromiss zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für die Beamtinnen und Beamten des Landes und der Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern verständigt. Die Vorsitzende des DGB Nord, Laura Pooth, erklärt hierzu: „Die Landesregierung hält Wort. In der Koalitionsvereinbarung wurde die zeit- und systemgerechte Übertragung der Tarifergebnisse zugesagt. Der DGB begrüßt, dass dies kurzfristig noch vor der Landtagswahl im September 2026 umgesetzt werden soll. Hierfür müssen nun alle Akteure an einem Strang ziehen.“
13. März 2026
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Amtsangemessene Alimentation: Landesregierung präsentiert Planungen
Information für Mitglieder der DGB-Gewerkschaften im öffentlichen Dienst in Schleswig-Holstein
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Am 5. März hat die Finanzministerin im Finanzausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages die Pläne der Landesregierung zur Herstellung einer amtsangemessenen Alimentation für die Jahre 2025 bis 2027 vorgestellt.
Das Bundesverfassungsgericht hat am 19. November 2025 in einer Grundsatzentscheidung zur Berliner Beamtenbesoldung ein neues Prüfverfahren zur Feststellung einer amtsangemessenen Alimentation festgelegt. Als Reaktion auf die neue Rechtsprechung wurden nun deutliche Nachbesserungen bei der Besoldung und Versorgung angekündigt. Ziel ist die Sicherstellung einer verfassungskonformen Besoldung. Die genaue Höhe der vorgesehenen Anpassungen wird anhand statistischer Daten auf Basis der Rechtsprechung berechnet. Die folgenden Angaben stehen damit unter dem Vorbehalt weiterer Prüfungen und Berechnungen.
09. März 2026
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Anpassung der Besoldung und Versorgung: Nun Druck machen! Petition unterschreiben!
Information für Mitglieder der DGB-Gewerkschaften im öffentlichen Dienst der Freien und Hansestadt Hamburg
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Die Gewerkschaften des DGB haben sich mit der Tarifgemeinschaft der Länder am 14. Januar 2026 auf einen Tarifabschluss für die Beschäftigten der Länder geeinigt. Die Erklärungsfrist für die Tarifvertragsparteien endet am 13. März 2026. Der DGB hat den Senat zu einer schnellen zeit- und wirkungsgleichen Übertragung des Tarifergebnisses auf die Besoldung und Versorgung aufgefordert. Für die Übertragung des Tarifergebnisses auf die Besoldung und Versorgung ist ein eigenes Gesetzgebungsverfahren erforderlich. Der DGB ist als Interessenvertretung der Beamtinnen und Beamten an der Vorbereitung der Gesetzesentwürfe zu beteiligen. Bisher haben hierzu keine Gespräche zwischen dem Senat und dem DGB als beamtenrechtliche Spitzenorganisation stattgefunden.
19. Februar 2026
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Tarifeinigung im öffentlichen Dienst der Länder - DGB fordert schnelle Übertragung auf die Besoldung und Versorgung der Beamt*innen in Mecklenburg-Vorpommern
Pressemitteilung
Anlässlich der Tarifeinigung für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder fordert die Vorsitzende des DGB Nord, Laura Pooth, die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern auf, das Tarifergebnis nun möglichst schnell zeit- und wirkungsgleich auf die Besoldung und Versorgung der Beamt*innen zu übertragen. Pooth: „Jetzt kommt es auf Geschwindigkeit an. Angesichts der anstehenden Landtagswahl ist nun Eile geboten, wenn der Landtag noch vor der Wahl eine Anpassung der Besoldung und Versorgung beschließen soll.
14. Februar 2026
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Tarifeinigung im öffentlichen Dienst der Länder – Tarifergebnis übertragen, amtsangemessene Alimentation herstellen
Pressemitteilung
Anlässlich der Tarifeinigung für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder fordert die Vorsitzende des DGB Nord, Laura Pooth, die Landesregierung Schleswig-Holstein auf, das Tarifergebnis möglichst schnell auf die Besoldung und Versorgung der Beamt*innen zu übertragen und eine amtsangemessene Alimentation zu gewährleisten. Pooth: „Die Landesregierung steht nun vor der doppelten Herausforderung das Tarifergebnis auf die Besoldung und Versorgung zu übertragen und eine amtsangemessene Alimentation herzustellen.
14. Februar 2026
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„Peinlicher Offenbarungseid“ - DGB weist Kritik der Kommunen am Entwurf eines Personalvertretungsgesetzes zurück
Pressemitteilung
Mit deutlichen Worten weist der DGB die gestrige Kritik des Städte- und Gemeindetages am Entwurf des Innenministeriums für ein neues Landespersonalvertretungsgesetz zurück. Laura Pooth, Vorsitzende des DGB Nord: „Ich kann die Kritik nur als einen peinlichen Offenbarungseid bezeichnen. Der Gesetzesentwurf des Innenministeriums orientiert sich an den geltenden Personalvertretungsgesetzen Hamburgs und Niedersachsens. Er bleibt erkennbar hinter den Gesetzen Schleswig-Holsteins oder Thüringens zurück. Auch in der Privatwirtschaft gelten mit dem Betriebsverfassungsgesetz deutlich höhere Standards. Es erschließt sich mir nicht, warum die Bürgermeister, Landräte und Amtsvorsteher in Mecklenburg-Vorpommern nicht mit Regelungen klarkommen sollen, die im norddeutschen Raum längst Standard sind.“
12. Februar 2026
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Landtag beschließt Einführung einer pauschalen Beihilfe in Mecklenburg-Vorpommern
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Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hat am 28. Januar 2026 in zweiter Lesung das Gesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes, des Landesdisziplinargesetzes und des Landesbesoldungsgesetzes (Drucksache 8/5314) beschlossen. Gegenstand dieses Gesetzes ist u.a. die Einführung der pauschalen Beihilfe für freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Beamtinnen, Beamte, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger. Die entsprechende Regelung wird nun zum 1. Mai 2026 in Kraft treten. Es ist mit einer zeitnahen Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt zu rechnen. Die neue Regelung findet sich in § 80a des Landesbeamtengesetzes Mecklenburg-Vorpommern.
10. Februar 2026
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