Antidiskriminierung und Vielfalt

Gelebte Vielfalt, entschlossene Antidiskriminierung und gleiche Chancen – für ein solidarisches, gerechtes und zukunftsfähiges Hamburg für alle.

Was ist Antidiskriminierung und Vielfalt?

Antidiskriminierung und Vielfalt bedeuten gleichen Respekt, gleiche Rechte und faire Chancen für alle – unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Behinderung, Alter, Religion, sexueller Identität oder sozialem Status. Vielfalt ist kein Risiko, sondern eine Stärke: Sie bereichert unsere Arbeitswelt, unsere Gesellschaft und unsere Demokratie. Ein diskriminierungsfreies Umfeld schützt die Würde jedes Menschen, beugt struktureller Benachteiligung vor und fördert Zugehörigkeit sowie Teilhabe. 

Antidiskriminierungspolitik ist aktiver Menschenrechtsschutz. Sie braucht verbindliche Regeln, wirksame Kontrolle, starke Institutionen, Aufklärung und Beratung. Vielfalt gelingt dort, wo Unterschiede anerkannt, Schutzräume geschaffen und Machtverhältnisse hinterfragt werden. Wer Fachkräfte halten und eine solidarische Stadt gestalten will, muss Diskriminierung entschieden entgegentreten – im Alltag wie im Arbeitsleben.

Unsere Forderungen

  • Diskriminierung aktiv bekämpfen – klare gesetzliche Standards schaffen und durchsetzen
  • Vielfalt fördern – durch verbindliche Gleichstellungs- und Diversitätsstrategien in Betrieben und Verwaltung
  • Antidiskriminierungsberatung stärken – flächendeckend, niedrigschwellig und mehrsprachig
  • Mehr Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt und Sexismus am Arbeitsplatz
  • Barrierefreiheit umsetzen – für inklusive Arbeitsplätze und echte Teilhabe
  • Faire Anwerbung und gleiche Rechte für ausländische Fachkräfte sichern
  • Empowerment und Beteiligung migrantischer, queerer und behinderter Beschäftigter ausbauen

Unsere Forderungen im Detail

Diskriminierung aktiv bekämpfen – klare gesetzliche Standards schaffen und durchsetzen


Diskriminierung am Arbeitsplatz – ob aufgrund von Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Religion, Alter oder Behinderung – ist noch immer Alltag. Die bestehenden rechtlichen Schutzlücken müssen geschlossen, Antidiskriminierungsrechte gestärkt und konsequent durchgesetzt werden. Dazu gehört eine bessere personelle Ausstattung von Antidiskriminierungsstellen, aber auch verbindliche Beschwerdestrukturen in Betrieben. Ziel ist es, klare Verantwortlichkeiten für Gleichbehandlung zu schaffen und Betroffene effektiv zu schützen. Beschäftigte brauchen ein Arbeitsumfeld frei von Angst vor Benachteiligung.

Vielfalt fördern – durch verbindliche Gleichstellungs- und Diversitätsstrategien in Betrieben und Verwaltung


Hamburg ist eine vielfältige Stadt. Diese Vielfalt muss auch in den Unternehmen, Behörden und Bildungseinrichtungen sichtbar werden. Verbindliche Gleichstellungspläne müssen erstellt bzw. regelmäßig evaluiert und fortgeschrieben werden; sie müssen außerdem zur Erstellung gezielter Förderprogramme für alle unterrepräsentierten Gruppen ausgeweitet werden. Führungskräfte müssen für diskriminierungssensible Personalpolitik geschult werden. Nur so kann Vielfalt zu einem gelebten Teil der Unternehmenskultur werden.

Antidiskriminierungsberatung stärken – flächendeckend, niedrigschwellig und mehrsprachig


Viele Betroffene wissen nicht, wohin sie sich im Falle von Diskriminierung wenden können – oder sie stoßen auf unzureichende Unterstützung. Deshalb fordern wir eine stärkere institutionelle Förderung und den Ausbau von unabhängigen Beratungsstellen – wie empower und das MBT – mit langfristiger Finanzierung. Die Angebote müssen auch in verschiedenen Sprachen und barrierefrei zugänglich sein, damit alle Menschen die Unterstützung erhalten, die ihnen zusteht.

Mehr Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt und Sexismus am Arbeitsplatz


Sexismus, sexualisierte Gewalt und geschlechtsspezifische Diskriminierung am Arbeitsplatz dürfen nicht weiter tabuisiert werden. Der Arbeits- und Gesundheitsschutz muss gezielt für diese Problemlagen sensibilisiert und ausgebaut werden. Beschäftigte brauchen verbindliche Schutz- und Präventionsmaßnahmen, Ansprechpersonen sowie Schulungen in ihren Betrieben. Es wäre ein weiterer Baustein, um die sogenannte ILO 190 - die Internationale Übereinkunft über ein Recht auf eine Arbeitswelt ohne Gewalt und Belästigung - die Deutschland ratifiziert hat, könnte so gezielt in geltendes Recht umgesetzt werden. 

Barrierefreiheit umsetzen – für inklusive Arbeitsplätze und echte Teilhabe


Auch rund 16 Jahre nach der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention bedarf es verstärkter Anstrengungen zur Integration von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt. So muss die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen vorangebracht werden. Die Bemühungen zur barrierefreien Gestaltung von Arbeitsplätzen müssen verstärkt werden. Schwerbehindertenvertretungen müssen gefördert und mit mehr Ressourcen ausgestattet werden, um Menschen mit Behinderungen besser in Ausbildung und Beschäftigung zu bringen. Inklusion darf nicht als freiwillige Maßnahme verstanden werden, sondern muss strukturell verankert sein – durch barrierefreie Gestaltung von Arbeitsumgebungen, digitale Zugänglichkeit, gezielte Förderung und echte Mitbestimmung der Schwerbehindertenvertretungen. Dafür braucht es eine klare Strategie und ausreichend Mittel. Dafür setzen wir uns ein – etwa in der Beratungsstelle Handicap, dem Fachkräftenetzwerk, und wir erinnern alle gesellschaftlichen Akteurinnen an diese Verantwortung.

Faire Anwerbung und gleiche Rechte für ausländische Fachkräfte sichern


Die Anwerbung internationaler Fachkräfte ist nur dann nachhaltig, wenn sie fair und menschenwürdig geschieht. Vermittlungskosten dürfen nicht von den Arbeitnehmer*innen getragen werden, aufenthaltsrechtliche Abhängigkeiten sind zu vermeiden. Wir fordern eine verbindliche Zertifizierung privater Arbeitsvermittlungen sowie die Ratifizierung der ILO-Konvention 181. Zudem muss die Anerkennung von Abschlüssen vereinfacht und eine echte Willkommenskultur geschaffen werden – mit Beratung, gleichen Arbeitsbedingungen und Zugang zu Mitbestimmung. Das befördern wir im Welcome Center Hamburg und mit der Servicestelle Arbeitnehmerfreizügigkeit unseres Bildungsträgers Arbeit und Leben e.V.

Empowerment und Beteiligung migrantischer, queerer und behinderter Beschäftigter ausbauen


Strukturelle Diskriminierung lässt sich nicht allein durch Schutzmechanismen beheben. Es braucht aktive Beteiligung, damit alle Perspektiven und Bedarfe sichtbar werden. Darum müssen migrantische, queere und behinderte Beschäftigte in Entscheidungsprozesse eingebunden und in ihren Rechten gestärkt werden – etwa durch Förderprogramme für Führungskarrieren, durch Beteiligungsgremien und gezielte politische Repräsentation. Der Wandel hin zu einer inklusiven Arbeitswelt gelingt nur mit den Betroffenen, nicht über ihre Köpfe hinweg. 


Kontakt

Sie haben Fragen oder Anregungen? Sie möchten wegen eines persönlichen Anliegens mit uns in Kontakt treten? 

hamburg@dgb.de
Telefon: 040 - 60 77 66 115

 


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