Gewerkschaft wirkt! DGB Rechtsschutz erstreitet mehr als 5 Millionen Euro für Gewerkschaftsmitglieder in Hamburg
Pressemitteilung24. Juni 2025
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Mitbestimmung stärkt Demokratie, schützt Rechte und macht Wandel gestaltbar – durch starke Betriebsräte, Beteiligung, Qualifizierung und moderne gesetzliche Rahmenbedingungen.
Mitbestimmung im Arbeitskontext meint, dass Beschäftigte ihre Arbeitswelt aktiv mitgestalten – durch Betriebsräte, Personalräte, Jugendauszubildendenvertretungen (JAV) und gewerkschaftliches Engagement. Mitbestimmung sichert Gute Arbeit, stärkt Beteiligung und schützt vor willkürlichen Entscheidungen. Sie ist kein Anhang, sondern ein zentrales Element betrieblicher Stabilität, Innovationsfähigkeit und sozialer Gerechtigkeit. Demokratisch gestaltete Unternehmen sind resilienter, krisenfester und zukunftsfähiger. Eine starke Demokratie endet nicht am Werkstor – sie lebt auch im Betrieb, in der Verwaltung und in der Gesellschaft. Dort, wo Beschäftigte mitreden, mitentscheiden und geschützt sind, entstehen Vertrauen, Zusammenhalt und gemeinsame Verantwortung. Wer Mitbestimmung fördert, stärkt die Demokratie – und sichert gute Arbeit für morgen.
Betriebliche Mitbestimmung ist das Rückgrat demokratischer Arbeitsbeziehungen. Betriebsräte ermöglichen Beschäftigten, Veränderungen im Unternehmen aktiv mitzugestalten – ob bei Arbeitszeit, Digitalisierung oder Standortfragen. Sie sichern Beschäftigung, fördern faire Bedingungen und stärken den sozialen Zusammenhalt. Doch so manche Unternehmensführung schreckt nicht davor zurück, Beschäftigte gezielt daran zu hindern, einen Betriebsrat zu gründen – obwohl das Recht auf Mitbestimmung gesetzlich geschützt ist. Oft wird das als „Union Busting“ bezeichnet, also Gewerkschaften zu bekämpfen oder zu zerschlagen. Bei Union Busting kennen wir keinen Spaß: Überall dort, wo Betriebsrät*innen, Personalrät*innen und Kolleg*innen behindert werden – die DGB-Gewerkschaftsfamilie steht hinter den Kolleg*innen und Union Busting hat bei uns keine Chance. Wir setzen uns dafür ein, dass Beschäftigte, die erstmals einen Betriebsrat gründen wollen, besser geschützt werden, und dass das Verhindern von Betriebsräten stärker bestraft wird, zum Beispiel durch die Einstufung als Offizialdelikt und die Einrichtung einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft.
Demokratie darf nicht an der Betriebspforte enden. Wo Beschäftigte mitentscheiden können, entstehen bessere, gerechtere und krisenfestere Strukturen. Deswegen fordern wir gesetzliche Maßnahmen zur Ausweitung demokratischer Mitbestimmung auch jenseits klassischer Industriebetriebe – etwa in der Plattformökonomie, bei Dienstleistern, in Start-ups und in der Pflege. Die Beschäftigten müssen frühzeitig in unternehmerische Transformationsprozesse eingebunden werden – nicht erst, wenn Entscheidungen gefallen sind. Demokratie am Arbeitsplatz ist ein Schlüssel für Vertrauen, Zufriedenheit und Innovationsfähigkeit.
Die Digitalisierung verändert auch die Bedingungen von Mitbestimmung. Betriebsräte brauchen Zugang zu digitalen Tools, rechtliche Klarheit bei virtuellen Sitzungen, Einsicht in algorithmische Steuerungssysteme sowie Schutz vor digitaler Überwachung. Der DGB hat gemeinsam mit der Hans-Böckler-Stiftung bereits 2022 Vorschläge zur Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes erarbeitet. Wir fordern vom Hamburger Senat, diesen Vorstoß durch eine Bundesratsinitiative zu unterstützen – für eine moderne Mitbestimmung, die mit der Zeit geht und Beschäftigte in der digitalen Arbeitswelt schützt.
Auch im öffentlichen Dienst braucht es starke Mitbestimmungsrechte. Das Hamburger Personalvertretungsgesetz muss an die veränderten Anforderungen angepasst und aufgewertet werden. Beschäftigte in Behörden, Schulen oder sozialen Einrichtungen müssen bei Entscheidungen zur Digitalisierung, Umstrukturierung oder Personalentwicklung konsequent beteiligt werden. Mitbestimmung stärkt die Qualität öffentlicher Dienstleistungen und sorgt für funktionierende Verwaltungen, die nah an den Bedürfnissen der Bevölkerung arbeiten.
Die sozial-ökologische Transformation stellt viele Betriebe vor enorme Herausforderungen. Qualifikationen ändern sich, Geschäftsmodelle wandeln sich, Arbeitsplätze entstehen neu oder verschwinden. Damit der Wandel gerecht verläuft, müssen Beschäftigte und ihre Interessenvertretungen von Anfang an eingebunden sein. Transformationsprozesse dürfen nicht über Köpfe hinweg, sondern nur mit den Menschen gemeinsam gestaltet werden. Deshalb braucht es verbindliche Beteiligungsformate, ein Recht auf frühzeitige Information sowie gezielte Unterstützung von Betriebs- und Personalräten bei der Planung und Begleitung von Transformation.
Mitbestimmung setzt Wissen voraus. Deshalb fordern wir einen gesetzlichen Anspruch auf Qualifizierung für Betriebsratsarbeit sowie den Ausbau unabhängiger Schulungs- und Beratungsangebote. Auch Beteiligung in gesellschaftlichen Zukunftsfragen wie Digitalisierung, Klimawandel oder Migration braucht Bildung. Politische Bildung, Demokratieförderung und die Stärkung sozialer Kompetenzen gehören in jeden Betrieb und jede Verwaltung. Denn nur gut informierte, geschützte und gestärkte Beschäftigte können Demokratie im Alltag leben und verteidigen.
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