Novellierung des Personalvertretungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern

Datum

Die Koalitionspartner in Mecklenburg-Vorpommern haben sich in der Koalitionsvereinbarung 2021-2026 auf eine Novellierung des Personalvertretungsgesetzes verständigt. In den Randziffern 30 und 318 heißt es dazu: 

„(30) Wir wollen das Personalvertretungsgesetz an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts anpassen. Dabei wollen wir auch die demokratische Teilhabe junger Menschen stärken.“ 

„(318) (…) Gleichzeitig werden die Koalitionspartner die personalvertretungsrechtliche Mitbestimmung für alle Menschen, die mit den Hochschulen in einer Arbeitsbeziehung stehen, ausbauen.“

Die Novellierung des Personalvertretungsgesetzes und damit die Neuordnung der Mitbestimmung im öffentlichen Sektor des Landes und der Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern besitzen für den DGB und seinen Gewerkschaften höchste politische Relevanz – nicht nur wegen der hohen Zahl der betroffenen Beschäftigten und Multiplikatoren, sondern insbesondere wegen der hohen politischen und gesellschaftlichen Bedeutung der betrieblichen Mitbestimmung als zentrale Säule der demokratischen Gesellschaft. Ein novelliertes Personalvertretungsgesetz muss auch der Stärkung der Demokratie und der Verwirklichung von Grundrechten der Beschäftigten in den Dienststellen dienen. 

Der DGB hat sich deswegen fortlaufend und kontinuierlich in die Debatte zur Novellierung des Personalvertretungsgesetzes eingebracht. Im Jahr 2022 hat der DGB der Landesregierung vorgeschlagen, in einem ersten Schritt eine Verständigung über zentrale Eckpunkte herbeizuführen und diese in einem gemeinsamen Eckpunktepapier festzuhalten. Am 19. August 2022 hat der DGB zur Vorbereitung der Diskussion der Landesregierung ein umfangreiches Erörterungspapier als Basis für die Diskussion in der gemeinsamen Arbeitsgruppe vorgelegt. 

Zur Vorbereitung einer umfassenden Novellierung des Personalvertretungsgesetzes haben das zuständige Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung und die beiden Spitzenorganisationen DGB und dbb bereits im Jahr 2023 eine gemeinsame Arbeitsgruppe gebildet. Diese Arbeitsgruppe wurde im Laufe des Verfahrens um einen Vertreter des Kommunalen Arbeitgeberverband Mecklenburg-Vorpommern (KAV) erweitert. 

Zum Entwurf eines Eckpunktepapiers der Landesregierung hat der DGB am 6. Januar 2025 ausführlich schriftlich Stellung genommen. Das Kabinett hat das Eckpunktepapier zur Novellierung des Personalvertretungsgesetzes Anfang Juli 2025 beschlossen. Am 17. Juli 2025 hat der DGB es auf einer Personalrätekonferenz in Güstrow über 100 aktiven Personalräten aus den verschiedenen Bereichen des öffentlichen Dienstes des Landes und der Kommunen vorgestellt. Am 29. Januar 2026 hat der DGB im Rahmen der Verbandsanhörung ausführlich zum Gesetzesentwurf des Innenministeriums Stellung genommen, am 21. Mai 2026 gegenüber dem Innenausschuss des Landtages. 

Zur Stellungnahme des DGB an den Innenausschuss des Landtages vom 21. Mai 2026 

Zum Gesetzesentwurf der Landesregierung vom 4. März 2026 (Landtagsdrucksache 8/6315) 

Zur Stellungnahme des DGB in der Verbandsanhörung vom 29. Januar 2026 

Zur Stellungnahme des DGB zu den Eckpunkten der Landesregierung vom 6. Januar 2025 

Zum Erörterungspapier des DGB vom 19. August 2022

Zur Anlage 1: „Mitbestimmung stärken - Eckpunkte des DGB zur Novellierung des Personalvertretungsgesetzes in Mecklenburg-Vorpommern vom 15. Juni 2017

Zur Anlage 2: „Übersicht möglicher verbindlicher Mitbestimmungstatbestände“ vom 18. Juli 2022 

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