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Amtsangemessene Alimentation: Gewerkschaften und Finanzministerin im Dialog

Am Nachmittag des 13. Januar 2026 hat ein erster Austausch zwischen der Finanzministerin und den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften zum Umgang mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Berliner A-Besoldung stattgefunden. Das Bundesverfassungsgericht hat im November 2025 mit einer Grundsatzentscheidung seine Rechtsprechung zur amtsangemessenen Alimentation weiterentwickelt. Im Zentrum des Austausches standen die Auswirkungen auf die Besoldung und Versorgung in Schleswig-Holstein. Seitens des DGB nahmen Vertreterinnen und Vertreter von GEW, GdP und ver.di an dem Gespräch teil. Die Gewerkschaften des DGB bekräftigten in dem Gespräch die Notwendigkeit, das kommende Tarifergebnis zeit- und wirkungsgleich auf die Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und Beamten des Landes und der Kommunen zu übertragen. Gleichzeitig muss nun nachhaltig eine amtsangemessene Alimentation gewährleistet werden, die nicht auf Sondereffekten und Einmalzahlungen basiert. Hierfür sind eine strukturelle Neuaufstellung und Erhöhung der Besoldung in allen Besoldungsgruppen erforderlich.

Finanzministerium kündigt Korrektur der Besoldung für die Jahre 2025 und 2026 an

Das Finanzministerium kündigte eine Korrektur der Besoldung und Versorgung für die Jahre 2025 und 2026 an. Diese soll im Rahmen des Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes nach dem Abschluss der Tarifrunde für den öffentlichen Dienst der Länder vorgenommen werden. Hinsichtlich der offenen Musterverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zur amtsangemessenen Alimentation in den Jahren 2007 bis 2021 in Schleswig-Holstein wird das Finanzministerium die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes abwarten. Diese ist derzeit noch offen.

Schnelle Umsetzung vereinbart

Finanzministerium und Gewerkschaften streben im Anschluss an die Tarifrunde für den öffentlichen Dienst der Länder gemeinsam eine schnelle Umsetzung der Korrektur der Besoldung und Versorgung für die Jahre 2025 und 2026 an. Hierzu wurde ein verkürztes Verfahren mit dem Ziel vereinbart, noch vor der Sommerpause das notwendige Gesetzgebungsverfahren abschließen zu können. Weitere Gespräche sind für den Februar 2026 geplant. Der DGB und seine Gewerkschaften werden weiter informieren.

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Amtsangemessene Alimentation: Im Jahr 2025 sind keine Anträge mehr notwendig

Schleswig-Holstein

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In der schrift­li­chen An­hö­rung des Fi­nanz­aus­schus­ses zum Ar­beits­zeit­recht für Be­am­t*in­nen (Druck­sa­che 20/3289)

Zum Ent­wurf ei­ner Ver­ord­nung zur Neu­ord­nung des Be­ur­tei­lungs­we­sens für die Be­am­tin­nen und Be­am­ten

Zum Ge­setz zur Di­gi­ta­li­sie­rung des Mit­be­stim­mungs­rechts

DGB-Mit­glie­de­r­in­for­ma­tion: Ent­schei­dung des Ver­wal­tungs­ge­rich­tes zur amts­an­ge­mes­se­nen Ali­men­ta­ti­on 2013-2019

Stel­lung­nah­me zum Ent­wurf ei­nes Ge­set­zes zur Frei­stel­lung von Re­ser­vis­tin­nen und Re­ser­vis­ten der Bun­des­wehr