Schleswig-Holstein Südost
Verschaffe Dir einen Überblick über aktuelle Meldungen und Angebote des DGB in der Region Schleswig-Holstein Südost.
Stark und aktiv in Schleswig-Holstein Südost
Der DGB Regionsverband Schleswig-Holstein Südost organisiert sich aus 6 Kreisverbänden und einem Stadtverband. Tarifverhandlungen, Mindeslohn und Saisonarbeit sind nur einige Schwerpunktaufgaben dieser Region.
Unsere Regions- und Kreisverbände
Möchten Sie noch mehr über die Regions- und Kreisverbände erfahren, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
E-Mail: nord.luebeck@dgb.de
Telefon: 0451 799 50 10
Kontakt
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Aktuelles aus Schleswig-Holstein Südost
Mehr Senior*innen in Schleswig-Holstein erhalten Grundsicherung
Pressemitteilung10. Juli 2026
Artikel lesenGewerkschaften zeigen Sozialkahlschlag die rote Karte
Aktion für einen gerechten Sozialstaat am Samstag in Lübeck
Pressemitteilung09. Juli 2026
Artikel lesenLaura Pooth: „Die Ergebnisse haben Stärken und Schwächen“
DGB Nord zum Koalitionsausschuss
Pressemitteilung02. Juli 2026
Artikel lesenRentenpläne mit Licht und Schatten
Vorschläge der Rentenkommission
Pressemitteilung23. Juni 2026
Artikel lesenDGB Nord fordert Beibehaltung direkter Förderung der Regionen durch die EU
Für ein starkes, soziales Europa
Pressemitteilung30. Mai 2026
Artikel lesenZDS und DGB: Sondervermögen Infrastruktur muss auch Seehäfen stärken
Wer in Häfen investiert, investiert in gute Arbeit
Pressemitteilung28. Mai 2026
Artikel lesenPooth: „Beschäftigte brauchen ein echtes Zukunftspaket“
Scheitern der Entlastungsprämie
Pressemitteilung08. Mai 2026
Artikel lesenKnapp 29.000 Menschen auf 1.Mai Veranstaltungen des DGB im Norden
„Erst unsere Jobs, dann eure Profite“
Pressemitteilung04. Mai 2026
Artikel lesenGemeinsam gegen Sozialkürzungen und Jobabbau – unsere Jobs sind wichtiger als eure Profite
DGB Nord zum 1. Mai
Pressemitteilung28. April 2026
Artikel lesenVerfassungskonforme Besoldung: DGB begrüßt Ankündigungen der Landesregierung
Pressemitteilung05. März 2026
Artikel lesenUnterzeichnung und Verbreitung der Petition: Für Schwangerschaftsabbrüche im Flensburger Krankenhaus
News26. Februar 2026
Artikel lesenBund legt bei Tariftreue vor – jetzt muss die Landesregierung nachziehen
Pressemitteilung26. Februar 2026
Artikel lesenDGB Nord begrüßt Initiative für ein Azubiwerk in Schleswig-Holstein
Bezahlbares Wohnen für Azubis
Pressemitteilung26. Februar 2026
Artikel lesenMitbestimmen. Mitgestalten. MehrWert Gleichstellung.
Internationaler Frauentag 2026
Pressemitteilung02. Februar 2026
Artikel lesenKLASSENGESELLSCHAFT AKUT
Lesung und Diskussion, 17.2. um 18 Uhr, Lübeck
Pressemitteilung23. Januar 2026
Artikel lesenBetriebsrat werden – Gründe für eine Kandidatur
Betriebsrat werden - was hab ich davon?
Pressemitteilung16. Januar 2026
Artikel lesenBetriebsrat – was ist das? Was hab ich davon? Wie kann ich das werden?
2. Februar 2026 • 17:00-19:00 Uhr Online
Pressemitteilung16. Januar 2026
Artikel lesen16. Regionalkonferenz Rechtsextremismus und Demokratiestärkung
Pressemitteilung22. Oktober 2025
Artikel lesenDGB will bezahlbares Wohnen im Kreis Stormarn voranbringen
Pressemitteilung25. Juli 2025
Artikel lesenDGB Hamburg ruft zu 1. Mai-Demonstrationen auf: „Mach dich stark mit uns!“
Pressemitteilung28. April 2025
Artikel lesenDGB Hamburg feiert kämpferischen 1. Mai mit 8.000 Teilnehmer*innen
Pressemitteilung01. Mai 2024
Artikel lesenLübeck bleibt bunt und solidarisch - heute, morgen, Sonntag und jeden weiteren Tag
Pressemitteilung21. Februar 2024
Artikel lesenDGB Hamburg feiert erfolgreichen 1. Mai mit 9.000 Teilnehmer*innen
Pressemitteilung01. Mai 2023
Artikel lesenUnsere Ansprechpartner*innen
Jessica Schindler
Assistenz Büro Lübeck
Unsere Themen
Wie läuft eigentlich ein Streik ab?
Wie läuft so ein Streik ab?
Diese und viele andere Fragen beantworten wir euch hier
Was ist eigentlich ein Streik?
Der Streik ist ein zentrales, historisch erkämpftes Recht. Er ist in Deutschland verfassungsrechtlich geschützt und leitet sich aus Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes ab. Dieses Recht ermöglicht es Beschäftigten, ihre Interessen kollektiv durchzusetzen. Ohne das Streikrecht gäbe es keine wirksamen Tarifverträge und keine reale Verhandlungsmacht gegenüber Arbeitgebern.
Gleichzeitig ist das Streikrecht kein unbegrenztes Recht. Es unterliegt klaren gesetzlichen Rahmenbedingungen und der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte. Nach geltender Rechtslage gilt unter anderem:
- Streiks sind Teil eines kollektiven Arbeitskampfes im Verhältnis zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern.
- Ein rechtmäßiger Streik muss auf tariflich regelbare Ziele gerichtet sein.
- Während der Laufzeit eines Tarifvertrags gilt die Friedenspflicht. Arbeitskampfmaßnahmen gegen bestehende Regelungen sind in dieser Zeit unzulässig.
Aber:
Politische oder symbolische Arbeitsniederlegungen ohne Tarifbezug sind nicht vom Streikrecht gedeckt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung in Deutschland. Arbeitsniederlegungen außerhalb dieses gesetzlichen Rahmens gelten
Gibt es einen politischen Streik?
Politische Streiks sind quasi wilde Streiks, mithin nicht von einer Gewerkschaft organisierte beziehungsweise geführte Streiks. Grundlegend ist also, wer den Streik organisiert, nicht die Streikziele. Politische oder wilde Streiks genießen nicht den Schutz des Grundgesetzes, da ihre Kampfziele nicht koalitionskonform und damit verfassungsrechtlich unzulässig sind.
Anders als Arbeitskämpfe sind politische Streiks darauf ausgerichtet, Gesetzgebung, Verwaltung oder Rechtsprechung zu bestimmten Regelungen oder Entscheidungen zu zwingen, also auf den Staat als politischen Entscheidungsträger Druck auszuüben.
Wann darf ich streiken?
Es gibt kein eigenes „Streikgesetz“. Von einem Streik, der von der Verfas- sung geschützt ist, kann nur dann ausgegangen werden, wenn der Streik eine Maßnahme eines Arbeitnehmerkollektivs darstellt, die über das hinausgeht, was das Individualarbeitsrecht an Handlungsmöglichkeiten bereithält.
Ziel: Eine tarifvertraglich regelbare Vereinbarung zu erreichen, z.B. höhere Löhne, bessere Arbeitsbedingungen oder kürzere Arbeitszeiten, nicht um allgemeine politische Ziele.
Organisator: In der Regel eine zuständige Gewerkschaft. Spontane „wilde Streiks“ einzelner Beschäftigter gelten als rechtswidrig.
Friedenspflicht: Solange ein einschlägiger Tarifvertrag läuft und nicht gekündigt ist, sind Arbeitskampfmaßnahmen gegen dessen Inhalt verboten.
Fazit: Streik ist grundsätzlich erst zulässig, wenn Verhandlungen geführt wurden und gescheitert sind bzw. als gescheitert gelten. Er ist das Mittel „letzter Instanz“.
Wer darf streiken – und wer nicht?
- Grundsätzlich dürfen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (auch ohne Gewerkschaftsmitgliedschaft) an einem rechtmäßigen Gewerk- schaftsstreik teilnehmen.
- Beamte dürfen in Deutschland wegen ihrer besonderen Treuepflicht grundsätzlich nicht streiken.
- In sicherheitsrelevanten Bereichen (z.B. Gesundheit, Versorgung) sind Streiks nur unter strengen Auflagen möglich.
Mögliche Folgen rechtmäßiger und unrechtmäßiger Streiks
Bei rechtmäßigem Streik:
Keine Kündigung wegen der Teilnahme (in der Regel unwirksam).
Es besteht aber kein Anspruch auf Arbeitsentgelt für die gestreikte Zeit (Lohn fällt aus, ggf. Streikgeld durch Gewerkschaft).
Bei unrechtmäßigem Streik:
Es drohen Abmahnung, Kündigung und ggf. Schadensersatzforderungen des Arbeitgebers.
Wie läuft ein Streik ab?
Es gibt einen Tarifkonflikt. Wenn die Verhandlungen scheitern oder festgefahren sind, kann die Gewerkschaft eine Urabstimmung durchfüh- ren; meist müssen etwa 75% der teilnehmenden Mitglieder für den Streik stimmen.
Entscheidung und Streikaufruf
Die Gewerkschaft ruft die betroffenen Beschäftigten offiziell zum Streik auf; der Arbeitgeber wird informiert, welche Betriebe, Bereiche und Zeit- räume betroffen sind.
Beginn und Ablauf des Streiks
Zum angekündigten Zeitpunkt legen die Beschäftigten die Arbeit nieder und erscheinen stattdessen z.B. an Sammelpunkten, vor dem Betrieb oder bei Kundgebungen (Streikposten, Demonstrationen).
Reaktionen des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber kann versuchen, den Streik gerichtlich stoppen zu lassen, wenn er ihn für rechtswidrig hält, oder mit einer Aussperrung reagieren, also die Annahme der Arbeitsleistung verweigern.
Während des rechtmäßigen Streiks ruht die Arbeitspflicht. Lohn wird nicht gezahlt, Mitglieder können Streikgeld von ihrer Gewerkschaft erhalten.
Ende des Streiks und Rückkehr zur Arbeit
Parallel oder später wird weiter verhandelt. Wenn ein Verhandlungs- ergebnis vorliegt, stimmen die Gewerkschaftsmitglieder evtl. erneut über die Annahme ab. Nach Einigung schließen die Tarifparteien einen neuen Tarivertrag ab.
Equal Pay Day
Equal Pay Day 2026
equal pay every day
Equal Pay Day Kampagne 2026
Am 27. Februar 2026 ist Equal Pay Day! Der Tag markiert symbolisch den Gender Pay Gap, der seit 2024 in Deutschland 16 Prozent beträgt.
equal pay every day: Unter diesem Motto rückt die Equal Pay Day Kampagne 2026 in den Fokus, wie sich die geschlechterspezifische Lohnlücke im Laufe des Lebens entwickelt und auswirkt. Vom Erlernen von Rollenbildern in Kindheit und Jugend über die Berufswahl und die Familiengründung bis zur Rente und weiblichen Altersarmut: Anhand der verschiedenen Lebensabschnitte wird deutlich, wie gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Strukturen Lohngleichheit immer wieder erschweren und mit welchen Stellschrauben es gelingen kann, das zu ändern und equal pay Realität werden zu lassen – nicht nur punktuell, sondern an jedem Tag.
Im Journal zur aktuellen Kampagne findet ihr spannende Analysen und Interviews aus Wissenschaft, Gesellschaft und Politik. Hier geht es zum Download.
Bildungsurlaub
Bildungsurlaub
... bezahlt, zusätzlich, mit Mehrwert, nur du oder auch mit Familie
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Bildungsurlaub, eigentlich Bildungsfreistellung, ist ein gesetzlicher Anspruch von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Deutschland auf bezahlte Freistellung von der Arbeit zur Weiterbildung.
In Schleswig-Holstein haben Beschäftigte Anspruch auf 5 Tage Bildungsurlaub pro Jahr oder 10 Tage innerhalb von zwei aufeinander folgenden Jahren.
Gefördert wird die Teilnahme an den in Schleswig-Holstein anerkannten Bildungsveranstaltungen für die berufliche und politische Weiterbildung oder die Qualifizierung für ehrenamtliche Tätigkeiten.
Die Kosten für die Bildungsveranstaltung, Unterkunft, Fahrtkosten und Verpflegung sind in der Regel selbst zu tragen. Es gibt aber Fördermittel, die in Anspruch genommen werden können.
Klar kann es sein, dass es erstmal für alle ungewohnt ist, wenn du durch deinen Bildungsurlaub eine Woche zusätzlich fehlst. Aber die Zeit für deine Bildungsfreistellung lässt sich genauso planen, wie dein Urlaub eben auch. Wenn du den Eindruck hast, deine Kolleg*innen sind wegen deiner Bildungsfreistellung verärgert, hilft es vielleicht, sie auch dafür zu begeistern. So ist jede/r einmal dran, sich Zeit für seine persönliche Bildung zu nehmen.
In diesem Flyer gibt es neben den wichtigsten Informationen auch Hinweise zur Beantragung und Links zu Kursangeboten und Fördermitteln.
Eure Betriebsräte und Kolleginnen und Kollegen von der Gewerkschaft helfen euch bei Fragen gerne weiter.
Dein Wegweiser zum Bildungsurlaub
Habe ich Anspruch auf Bildungsurlaub?
Ja, sofern
- dein Unternehmen/Ausbildungsstätte in SH ist
- und du mindestens 6 Monate angestellt bist.
Das gilt auch für BeamtInnen des Landes und der Kommunen und für Auszubildende.
Wie viele Tage bekomme ich?
5 Tage pro Jahr oder 10 Tage in 2 Jahren
Es besteht die Möglichkeit, den Freistellungsanspruch des vorangegangenen Jahres mit dem des laufenden Jahres zu verbinden, soweit es für die Teilnahme an einer Weiter- bildung erforderlich ist und du es vor Ablauf des 30. September bei deinem Arbeitgeber anmeldest.
- Gehalt wird in dem Zeitraum weiter gezahlt
- Kosten für Seminare werden selbst getragen, können aber steuerlich abgesetzt werden.
- Es gibt Fördermöglichkeiten.
Der Anspruch gilt für Vollzeitstellen! Bei Teilzeit reduziert sich der Anspruch an Tagen entsprechend.
Sind die Tage noch weiter übertragbar?
Im Zeitraum der 2 Jahre können die Tage ohne Probleme übertragen werden, darüber hinaus nicht.
Fördermöglichkeiten
Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstei
Das passende Bildungsangebot finden
Fündig wirst du zum Beispiel bei deiner Gewerkschaft, beim Weiterbildungsportal Schleswig-Holstein, Bildungsurlaubsportal Schleswig-Holstein und den Volkshochschulen.
Die Themenfelder sind vielfältig, von Stressbewältigung, persönlicher Weiterentwicklung, Gesundheit: z.B. Ernährung und Bewegung, Yoga, Sport & Bewegung, Selbstverteidigung über Sprachkurse/Sprachreisen, Kommunikation, Themen aus der Arbeitswelt und politische Bildung, bis hin zu Kreativität: z.B. Fotografie, Architektur, Websiten erstellen, Theaterpädagogik uvm.
Wie beantrage ich den Bildungsurlaub beim Arbeitgeber?
Mindestens 6 Wochen vor Start der Bildungsmaßnahme braucht der Arbeitgeber folgende Informationen:
- Nachweis darüber, dass das gewählte Seminar als Bildungsurlaub anerkannt ist (gibt es vom Veranstalter)
- Seminarprogramm mit Zielgruppe, Lernzielen, Lerninhalten und zeitlichem Ablauf
- nach dem Seminar: Teilnahmebestätigung
Kann mein Bildungsurlaub vom Arbeitgeber abgelehnt werden? Ja, aus folgenden Gründen:
- wenn Freistellung aus dringlichen betrieblichen Belangen nicht möglich ist
wenn es sonst zu Personalmangel kommt
Aber:
- Bei einer Ablehnung soll der Betriebs-/Personalrat nach dem Mitbestimmungsgesetz beteiligt werden.
- Bei einer Ablehnung verfällt der Anspruch auf Bildungs- freistellung nicht. Er wird auf das folgende Jahr über tragen.
Flyer Bildungsurlaub
DGB Stadt- und Kreisverbände
Ehrenamtliche Kreis- bzw. Stadtverbände sind in der Regel auf den Ebenen der Landkreise und kreisfreien Städte eingerichtet. In einigen Kreisen haben sich außerdem eigene Ortsverbände gebildet.
In der DGB-Region Schleswig-Holstein Südost gibt es die Stadt-, Kreis- und Ortsverbände
DGB Stadtverband Lübeck
DGB Kreisverband Herzogtum Lauenburg
DGB Kreisverband Ostholstein
DGB Kreisverband Pinneberg
Ansprechpartner
Michael Kahnert
Kreisverbandsvorsitzender
E-Mail: m.kahnert@hotmail.de
Telefonische Anfragen über die DGB Region Schleswig-Holstein Südost unter 0451 799 50-10.
DGB Kreisverband Segeberg
Ansprechpartner
Karl-Heinz Westphal (Vorsitzender)
Kontakt (über Regionalbüro Lübeck)
Tel.: 0451 799 50 10
Fax: 0451 799 50 20
Mail: luebeck@dgb.de
DGB Kreisverband Stormarn
Ansprechpartner
Joachim Sauer (DGB-Kreisvorsitzender)
Hauke Lippert (stellv. Vorsitzender)
Heiko Winckel-Rienhoff (Schriftführer)
Kontakt
Tel.: 04539 6613983
Mail: sauerjoachim@web.de
Organe der Kreis- und Stadtverbände sind
a) die Kreis- und Stadtverbandskonferenzen,
b) die Kreis- und Stadtverbandsvorstände.
Für die Organe der Kreis- und Stadt- und Ortsverbände sind die Bundessatzung und die Beschlüsse von Bundeskongress, Bundesausschuss, Bundesvorstand, Bezirkskonferenz und Bezirksvorstand bindend.
Die Rechte und Aufgaben der Organe der Kreis- bzw. Stadtverbände regelt der Bundesvorstand in einer Richtlinie.
Gewerkschaften vor Ort
IGBCE
Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie
Das Bezirksbüro - dein persönlicher Kontakt
Bezirk Schleswig-Holstein
Friedenstraße 1-3
24568 Kaltenkirchen
Tel.: 04191 95733 0
Fax: 04191 95733 20
e-Mail: bezirk.schleswig-holstein@igbce.de
Das Regionalbüro Ostküste - dein persönlicher Kontakt
Bezirk Schleswig-Holstein
Holstentorplatz 1-5
23552 Lübeck
Tel.: 0451-3968202
Fax: 0451-836134
EVG
Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft
Der Ortsverband Lübeck - dein persönlicher Kontakt
Bezirk Schleswig-Holstein
Holstentorplatz 1-5
23552 Lübeck
Tel.: 0451 75 323
Fax: 0451 73 547
e-Mail: ov.holstein-sued-ost@evg-mail.org
GdP
Gewerkschaft der Polizei
Die Regionalgruppe Lübeck-Ostholstein - dein persönlicher Kontakt
Gewerkschaft der Polizei
Landesbezirk Schleswig-Holstein
e-Mail: joern.loewenstrom@polizei.landsh.de
Die Regionalgruppe Lauenburg-Stormarn - dein persönlicher Kontakt
Gewerkschaft der Polizei
Landesbezirk Schleswig-Holstein
Tel.: 04541 809 11 00
e-Mail: marco.hecht-hinz@polizei.landsh.de
Die Regionalgruppe Segeberg (mit Pinneberg) - dein persönlicher Kontakt
Gewerkschaft der Polizei
Landesbezirk Schleswig-Holstein
Tel.: 04551 88 44 124
e-Mail: gdp-rg-segeberg@web.de
GEW
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft GEW
GEW Landesverband Schleswig-Holstein
Legienstraße 22 – 24
24103 Kiel
Tel. 0431 – 5195-150
E-Mail: info@gew-sh.de
www.instagram.com/gewschleswigholstein
Geschäftsstelle im DGB-Haus
Holstentorplatz 1-5
23552 Lübeck
Tel.: 0451 73 47 0
e-Mail: vorstand@gew-shl.de
Sabine Duggen
Tel.: 04393 97 56 3
e-Mail: duggen@gew-sh.de
GEW Kreisverband Stormarn
Timo Christiansen
e-Mail: t.christiansen@gmx.de
GEW Kreisverband Herzogtum Lauenburg
Katja Vollbrandt, Nadine Hassert, Anika Westphal
E-Mail: gew-rz@mail.de
Tel.: Katja Vollbrandt 04152 – 835647
GEW Kreisverband Ostholstein
Thomas Jantz
e-Mail: gew-oh@t-online.de
Kreisgeschäftsstelle Elmshorn
Schulstraße 3
25335 Elmshorn
Tel.: 04121 78 07 72 1
e-Mail: GEW.KV.Pinneberg@t-online.de
IG Metall
Industriegewerkschaft Metall
Das Büro der Verwaltungsstelle Lübeck-Wismar - dein persönlicher Kontakt
Bezirk Küste
Holstentorplatz 1-5
23552 Lübeck
Tel.: 0451 702 600
Fax: 0451 736 51
e-Mail: luebeck@igmetall.de
Das Büro der Verwaltungsstelle Unterelbe - dein persönlicher Kontakt
Bezirk Küste
Wedenkamp 34
25335 Elmshorn
Tel.: 04121 2603 0
Fax: 04121 2603 20
e-Mail: unterelbe@igmetall.de
NGG
Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten
Das Büro in der Region Lübeck - dein persönlicher Kontakt
Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten
Holstentorplatz 1-5
23552 Lübeck
Tel.: 0451 790 734 0
Fax: 0451 790 734 24
e-Mail: region.luebeck@ngg.net
Das Büro der Region Hamburg-Elmshorn - dein persönlicher Kontakt
Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten
Besenbinderhof 60
20097 Hamburg
Tel.: 040 285 830 0
Fax: 040 285 831 3
e-Mail: region.hamburg-elmshorn@ngg.net
ver.di
Die Geschäftsstelle in Lübeck - dein persönlicher Kontakt
Landesbezirk Nord – Bezirk Lübeck / Ostholstein
Holstentorplatz 1-5
23552 Lübeck
Tel.: 0451 799 05 0
Fax: 0451 799 05 20
e-Mail: bz.luebeck@verdi.de
Die Geschäftsstelle Elmshorn - dein persönlicher Kontakt
Landesbezirk Nord – Bezirk Pinneberg-Steinburg
Schulstraße 3
25335 Elmshorn
Tel.: 04121 426 051
Fax: 04121 426 059
e-Mail: bz.pistein@verdi.de
DGB Rechtsschutz
Die DGB Rechtsschutz GmbH steht für eine kompetente und qualitativ hochwertige Rechtsberatung und -vertretung von Gewerkschaftsmitgliedern, Betriebsräten und Personalräten bis in die höchsten Instanzen, sogar vor dem EuGH und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Die ausschließlich Gewerkschaftsmitgliedern vorbehaltene Rechtsberatung und rechtliche Vertretung erfolgt von der Erstberatung bis hin zur Zwangsvollstreckung. Sie ist unabhängig von Streitwerten und allein gewerkschaftlichen Werten wie Gerechtigkeit, sozialem Ausgleich und Solidarität verpflichtet.Diese Dienstleistung sichert Tarifverträge, stärkt die Rechtssicherheit in den Arbeitsverhältnissen und im Verhältnis zu den Sozialversicherungsträgern und fördert die Rechtsentwicklung zu Gunsten der abhängig Beschäftigten.
Die DGB Rechtsschutz GmbH ist vor Ort. Sie bietet Ihre Leistungen den Gewerkschaften und ihren Mitgliedern an 161 Standorten an. Die Juristinnen und Juristen kennen die Betriebe mit Ihren besonderen Problemen. Sie haben einen engen Draht zu den Kolleginnen und Kollegen der örtlichen Gewerkschaften. Vor allem kennen sie die Gerichte, ja die einzelnen Richterinnen und Richter in ihrem Zuständigkeitsbereich.
Sie führt weit mehr als 120.000 Verfahren im Jahr. So viele Verfahren bringen Erfahrung und Wissen. Die im Rechtsschutz beschäftigten Juristinnen und Juristen sind ausgewiesene Experten im Arbeits-, Sozial- und Beamtenrecht. Sie werden unterstützt durch kontinuierliche Fortbildung, eine hervorragende Literatur- und Technikausstattung und den kollegialen fachlichen Austausch.
Zur Internetseite: www.dgbrechtsschutz.de
DGB Rechtsschutz so funktionierts
Beratung
Uwe Sandmann
Versichertenältester der Deutschen Rentenversicherung Nord
23556 Lübeck
Tel.: 0176 539 589 87
Mail: uwe_sandmann@gmx.de
Beratungstermine nach telefonischer Vereinbarung.