Icon: Drei Personen in Dienstkleidung (Beamtin, Polizei, Rettungsdienst)

Öffentlicher Dienst

Der öffentliche Dienst muss attraktiver werden! Als DGB Nord setzen wird uns gemeinsam mit unseren Mitgliedsgewerkschaften für gute Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst ein.

Rund 450.000 Beamt:innen und mehr als eine Million Tarifbeschäftigte im öffentlichen Sektor setzen sich bundesweit in den Mitgliedsgewerkschaften des DGB für gute Arbeitsbedingungen ein.

Der DGB ist als beamtenpolitische Spitzenorganisationen auf der Landesebene das gemeinsame Dach der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes GdP, GEW, IG BAU und ver.di. In beamtenrechtlichen Fragen vertreten wir unsere Gewerkschaften gegenüber den Landesregierungen und Landtagen in Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Darüber hinaus gestalten wir den öffentlichen Dienst in Hamburg und Schleswig-Holstein im Rahmen der ressortübergreifenden Mitbestimmung (§ 59 MBG Schl.-H. und § 93 HmbPersVG).

Unsere Ansprechpartner*innen

Olaf Schwede

Olaf Schwede

Abteilungsleiter

Tuul Enkhbat

Tuul Enkhbat

Assistenz

Aktuelle Meldungen

DGB Nord zur Regelanfrage: Verfassungstreue stärken – junge Menschen nicht verunsichern

Amtsangemessene Alimentation: Land verzichtet auf die haushaltsnahe Geltendmachung

Mehr als 4.500 Unterschriften für eine faire und verlässliche Besoldung und Versorgung

Novellierung des Personalvertretungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern

Erhöhung der Besoldung und Versorgung wird mit den Bezügen für Juni ausgezahlt

Information für Mitglieder der DGB-Gewerkschaften im öffentlichen Dienst in Mecklenburg-Vorpommern

Laura Pooth: „Die Koalition muss Wort halten“

DGB Nord fordert schnelle Anpassung der Besoldung

Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezügen und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Mitgliederinformation des DGB zur Anpassung der Besoldung und Versorgung

Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung für die Jahre 2025 bis 2027 in Schleswig-Holstein und über weitere dienstrechtliche Regelungen

Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezügen 2026, 2027 und 2028 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Aktuelle Stellungnahmen

Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezügen 2026, 2027 und 2028 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Stellungnahme

Das Finanzministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) mit Schreiben vom 24. März 2026 um eine kurzfristige Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezügen 2026, 2027 und 2028 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften des Landes Mecklenburg-Vorpommern gebeten. Dieser Bitte kommt der DGB hiermit gerne nach. 

30. März 2026

Stellungnahme zum Entwurf zur Neufassung der §§ 62 und 69 des Hochschulgesetzes

Stellungnahme

Das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein hat den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) mit Schreiben vom 2. Dezember 2024 um eine Stellungnahme zum Entwurf zur Neufassung der §§ 62 und 69 des Hochschulgesetzes Schleswig-Holstein gebeten. Dieser Bitte ist der DGB am 29. Dezember 2024 gerne nachgekommen.

29. Dezember 2024

Stel­lung­nah­me zum Ent­wurf ei­ner Vier­ten Ver­ord­nung zur Än­de­rung der Ham­bur­gi­schen Bei­hil­fe­ver­ord­nung

Stellungnahme

Das Personalamt hat den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) mit Schreiben vom 5. November 2024 um eine Stellungnahme zum Entwurf einer Vierten Verordnung zur Änderung der Hamburgischen Beihilfeverordnung gebeten. Dieser Bitte ist der DGB am 20. November 2024 gerne nachgekommen.

20. November 2024

Stel­lung­nah­me zu den dienst­recht­li­chen Re­ge­lun­gen im Rah­men des Haus­halts­be­gleit­ge­set­zes 2025

Stellungnahme

Das Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein hat den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) mit Schreiben vom 26. September 2024 im Rahmen des beamtenrechtlichen Beteiligungsverfahrens um eine Stellungnahme zu Regelungen mit dienstrechtlichem Bezug im Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2025 gebeten. Dieser Bitte ist der DGB am 18. Oktober 2024 gerne nachgekommen.

21. Oktober 2024

Mitgliederinformation

Erhöhung der Besoldung und Versorgung wird mit den Bezügen für Juni ausgezahlt

Information für Mitglieder der DGB-Gewerkschaften im öffentlichen Dienst in Mecklenburg-Vorpommern

Mitgliederinformation

Als erstes Bundesland hat Mecklenburg-Vorpommern Anfang Juni 2026 die Übertragung des Tarifergebnisses auf die Besoldung und Versorgung zur Auszahlung gebracht. Dies wurde durch ein schnelles und verkürztes Beteiligungsverfahren mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften ermöglicht. Mecklenburg-Vorpommern übernimmt mit der schnellen Auszahlung eine Vorreiterrolle im Ländervergleich. 

Für die Übertragung der Tarifeinigung vom 14. Februar 2026 auf die Besoldung und Versorgung ist ein eigenes Gesetzgebungsverfahren notwendig. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wird aktuell im Landtag beraten und soll Anfang Juli beschlossen werden. 

Konkret basiert die aktuelle Auszahlung auf folgenden Maßnahmen: 

  • Die Besoldungstabellen werden ab dem 1. April 2026 um 2,8 Prozent, mindestens jedoch um 100 Euro monatlich, erhöht. Dies hat unmittelbare Auswirkungen auf die Höhe der Versorgung. Die Auszahlung der Erhöhung Anfang Juni 2026 erfolgt damit rückwirkend. 

  • Die Bezüge der Anwärterinnen und Anwärter werden ab dem 1. April 2026 um einen Festbetrag in Höhe von 60 Euro erhöht. Auch hier erfolgt die Auszahlung rückwirkend. 

  • Die Stellenzulagen, die Erschwerniszulagen und die Mehrarbeitsvergütungen werden dynamisiert und entsprechend der linearen Anpassungen erhöht. Für die Erschwerniszulagen erfolgt dies erstmalig. 

  • Weitere Erhöhungen werden zum 1. März 2027 und zum 1. Januar 2028 erfolgen. 

Mit der schnellen Auszahlung hält die Landesregierung Wort. In der Koalitionsvereinbarung wurde die zeit- und systemgerechte Übertragung der Tarifergebnisse zugesagt. Der DGB begrüßt, dass dies noch vor der Landtagswahl im September 2026 umgesetzt wird. 

Die Landesregierung plant noch im Jahr 2026 eine Weiterentwicklung der Erschwerniszulagenverordnung, die weitere Verbesserungen insbesondere für die stark belasteten Bereiche der Polizei und der Feuerwehr enthalten soll. Hierzu hat am 3. Juni 2026 ein erstes Gespräch mit dem Finanzministerium unter Beteiligung der GdP und ver.di stattgefunden. 

Die Prüfung und Herstellung einer amtsangemessenen Alimentation auf Basis der Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Berliner Beamtenbesoldung ist noch offen und nicht Gegenstand der aktuellen Anpassungen. Hierzu soll Mitte Juni 2026 ein Gespräch zwischen der Landesregierung und den Gewerkschaften stattfinden.

04. Juni 2026

Mitgliederinformation des DGB zur Anpassung der Besoldung und Versorgung

Mitgliederinformation

Die Übertragung des Tarifergebnisses auf die Besoldung und Versorgung lässt in Hamburg noch auf sich warten. Aktuell befindet sich ein erster Gesetzesentwurf des Personalamtes in der Behördenabstimmung. Voraussichtlich am 2. Juni 2026 soll der Senat erstmalig mit dem Entwurf befasst werden. Im Anschluss wird dann das beamtenrechtliche Beteiligungs-verfahren mit den beiden Spitzenorganisationen DGB und dbb durchgeführt werden. Die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften DGB und dbb können dann zu dem Gesetzesentwurf Stellungnahmen abgeben und Gespräche führen. Die Bürgerschaft soll noch vor der Sommerpause erreicht werden. Eine rückwirkende Auszahlung der Erhöhungen soll noch im Jahr 2026 erfolgen.
Der DGB und seine Gewerkschaften bringen frühzeitig und aktiv die Interessen und Anlie-gen der Beamt*innen sowie der Versorgungsempfänger*innen in die Diskussion um den Gesetzesentwurf ein. Unmittelbar nach der Tarifeinigung am 14. Februar 2026 hat der DGB den Senat zu einer schnellen zeit- und wirkungsgleichen Übertragung des Tarifergebnisses auf die Besoldung und Versorgung aufgefordert.

zur Mitgliederinformation

07. Mai 2026

Amtsangemessene Alimentation: Im Jahr 2025 sind keine Anträge mehr notwendig

Schleswig-Holstein

Kurzinfo

Das Land folgt unserem Vorschlag:

Schleswig-Holstein verzichtet für das Jahr 2025 auf das Erfordernis der haushaltsnahen Geltendmachung von Ansprüchen auf amtsangemessene Alimentation. Ein entsprechendes Schreiben hat das Finanzministerium am 5. Dezember 2025 den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften übermittelt. Damit sind im Jahr 2025 keine individuellen Anträge der Beamtinnen und Beamten sowie der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes auf amtsangemessene Alimentation mehr erforderlich.

12. Dezember 2025

Amtsangemessene Alimentation: Für 2025 sind keine Anträge notwendig

Mecklenburg-Vorpommern

Kurzinfo

Das Land Mecklenburg-Vorpommern verzichtet als Dienstherr für das Jahr 2025 auf das Erfordernis der haushaltsnahen Geltendmachung von Besoldungs- und Versorgungsansprüchen. Einen entsprechenden Erlass hat das Finanzministerium am 3.12.2025 bekannt gegeben. Damit sind im Jahr 2025 keine individuellen Anträge der Beamtinnen und Beamten sowie der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger auf amtsangemessene Alimentation erforderlich. 

Es geht nur um Mecklenburg-Vorpommern

Um individuelle Ansprüche zu sichern, müssen Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger normalerweise nach dem Grundsatz der haushaltsnahen Geltendmachung jeweils im Einzelfall bis spätestens zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres eine amtsangemessene Alimentation mit einem Antrag schriftlich geltend machen. Dies ist nun im Jahr 2025 nicht der Fall.

Der Erlass gilt unmittelbar nur für das Land Mecklenburg-Vorpommern als Dienstherr. Den Kommunen wird vom Land empfohlen, ebenso zu verfahren. Hier können damit weiterhin entsprechende Anträge erforderlich sein.

Das Land folgt einem Vorschlag des DGB 

Mit dem Verzicht auf das Erfordernis der haushaltsnahen Geltendmachung folgt das Land Mecklenburg-Vorpommern einem Vorschlag des DGB. Im Vorfeld haben Gespräche zwischen dem Finanzministerium, dem DGB und seinen Gewerkschaften stattgefunden.

 

Hier geht es zum offiziellen Schreiben des Ministeriums: "Der Verzicht auf das Erfordernis der haushaltsnahen Geltendmachung von Besoldungs- und Versorgungsansprüchen für das Jahr 2025

04. Dezember 2025

Amtsangemessene Alimentation; Verzicht auf das Erfordernis der haushaltsnahen Geltendmachung

Mecklenburg-Vorpommern

Kurzinfo

Um vor diesem Hintergrund zu vermeiden, dass Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie entsprechende Versorgungsempfängerinnen und -empfänger jetzt noch überlegen müssen, rein vorsorglich für das Jahr 2025 einen etwaigen Antrag oder Widerspruch auf amtsangemessene Alimentation zu erheben, erkläre ich für das Land Mecklenburg-Vorpommern als Dienstherr den Verzicht auf das Erfordernis der haushaltsnahen Geltendmachung von Ansprüchen auf amtsangemessene Alimentation für das Jahr 2025.

Das ganze Schreiben des Ministeriums gibt es hier als Download.

 

04. Dezember 2025

Amts­an­ge­mes­se­ne Ali­men­ta­tion: DGB ruft zu An­trä­gen auf

Kurzinfo

Der DGB und seine Gewerkschaften rufen die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes und der Kommunen in Schleswig-Holstein in allen Besoldungsgruppen dazu auf, bis zum 31. Dezember 2025 Anträge auf amtsangemessene Alimentation zu stellen.

20. November 2025

Mit­glie­de­r­in­for­ma­ti­on des DGB zu Wi­der­sprü­chen zur amts­an­ge­mes­se­nen Ali­men­ta­ti­on

Kurzinfo

Das Land Schleswig-Holstein verschickt aktuell Ablehnungsbescheide für Anträge auf eine amtsangemessene Alimentation. Betroffen davon sind alle Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, die für das Jahr 2023 einen Antrag auf amtsangemessene Alimentation gestellt haben. Die Ablehnungsbescheide sind ausführlich begründet.

04. November 2024

Mit­glie­de­r­in­for­ma­ti­on des DGB zu den Vor­la­ge­be­schlüs­sen des Ver­wal­tungs­ge­rich­tes Ham­burg zur amts­an­ge­mes­se­nen Ali­men­ta­ti­on

Kurzinfo

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat am gestrigen Donnerstag die Frage der Verfassungskonformität der Besoldung der Hamburger Beamtinnen und Beamten für das Jahr 2022 verhandelt. Gegenstand der Verhandlung waren vier ausgewählte Musterverfahren aus dem Bereich der A-Besoldung, von denen zwei vom DGB-Rechtsschutz vertreten wurden.

18. Oktober 2024

Mit­glie­de­r­in­for­ma­ti­on des DGB zum neu­en Dis­zi­pli­nar­recht in Ham­burg

Kurzinfo

Der Senat hat das Gesetz zur Änderung disziplinarrechtlicher Vorschriften beschlossen und am 24. September 2024 der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorgelegt (Hamburgische Bürgerschaft, Drucksache 22/16348). Damit ist nun die Bürgerschaft gefordert. Eine erste Beratung in der Bürgerschaft soll am 16. Oktober 2024 erfolgen.

08. Oktober 2024

Mit­glie­de­r­in­for­ma­ti­on zur An­pas­sung der Be­sol­dung und Ver­sor­gung in Ham­burg für die Jah­re 2024 und 2025

Kurzinfo

Der Haushaltsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft hat am 1. Oktober 2024 den Entwurf eines Hamburgischen Gesetzes zur Besoldungs- und Beamtenversorgungsanpassung 2024/2025 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Regelungen beschlossen. Eine Verabschiedung in der Sitzung der Bürgerschaft am 16. Oktober 2024 ist damit wahrscheinlich. Die Auszahlung der Erhöhung wird damit voraussichtlich pünktlich mit den Bezügen für November erfolgen.

03. Oktober 2024

Mit­glie­de­r­in­for­ma­tion:Spar­pa­ket der Lan­des­re­gie­rung

Kurzinfo

Die Landesregierung von Schleswig-Holstein hat am 24. September 2024 den Haushaltsentwurf für das Jahr 2025 beschlossen und der Öffentlichkeit vorgestellt. Der Haushaltsentwurf sieht zahlreiche Einsparungen in verschiedenen Bereichen vor. Diese betreffen auch die Beschäftigten des Landes. Kürzungen bei der Besoldung oder Versorgung sieht der Haushaltsentwurf nicht vor.

26. September 2024

Mit­glie­de­r­in­for­ma­ti­on zur amts­an­ge­mes­se­nen Ali­men­ta­ti­on. Land ver­schickt Ab­leh­nungs­be­schei­de

Kurzinfo

Das Land Schleswig-Holstein wird voraussichtlich ab Ende September Ablehnungsbescheide für Anträge auf eine amtsangemessene Alimentation verschicken. Betroffen davon sind alle Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, die für das Jahr 2023 einen Antrag auf amtsangemessene Alimentation gestellt haben. Die Ablehnungsbescheide werden ausführlich begründet sein.

23. September 2024

Stellungnahmen

Hier findest du alle Stellungnahmen des DGB Nord

Vereinbarungen nach §59 MBG

36.3 Vereinbarung Telekommunikation NGN Videokonferenz ersetzt 2016

Vereinbarung

16. August 2021

30. Richtlinie zur Nutzung von Internet und E-Mail

Vereinbarung

01.01.2021
Richtlinie zur Nutzung von Internet und E-Mail

21. April 2021

20.10. Coaching PE

Vereinbarung

18.12.2018
Coaching für Führungskräfte

14. August 2019

37. Gesundheitsmanagement

Vereinbarung

02.02.2015
Gesundheitsmanagement

14. August 2019

38. Integrationsvereinbarung

Vereinbarung

25.02.2019
Integrationsvereinbarung

14. August 2019

36. DigiPA Digitalisierung Personalakten und Erläuterungen

Vereinbarung

15.07.2015
DigiPA Digitalisierung Personalakten und Erläuterungen

14. August 2019

35. E-Akte Einführung und Einsatz der elektronischen Akte

Vereinbarung

18.12.2014
E-Akte Einführung und Einsatz der elektronischen  Akte (E-Akte)

14. August 2019

34.2. KoPers 2. Ergänzungsvereinbarung Software-Ergonomie und Gebrauchstauglichkeit Usability integrierten HR IT-Personalmanagementverfahrens P&I

Vereinbarung

11.04.2013
KoPers 2. Ergänzungsvereinbarung Software-Ergonomie und Gebrauchstauglichkeit Usability integrierten HR IT-Personalmanagementverfahrens P&I

14. August 2019

34.3. KoPers 3. Ergänzungsvereinbarung Datenschutz, Schutz vor Leistungs- und Verhaltenskontrolle integriertes HR IT-Personalmanagement Verfahren

Vereinbarung

25.08.2014
KoPers 3. Ergänzungsvereinbarung Datenschutz, Schutz vor Leistungs- und Verhaltenskontrolle  integriertes HR IT-Personalmanagement Verfahren

14. August 2019

34.1. KoPers 1. Ergänzungsvereinbarung Qualifizierung integrierten HR IT-Personalmanagementverfahrens P&I

Vereinbarung

04.02.2013
KoPers 1. Ergänzungsvereinbarung Qualifizierung integrierten HR IT-Personalmanagementverfahrens P&I

14. August 2019

34. KoPers Grundlagenvereinbarung Erstellt am:

Vereinbarung

13.02.2012
KoPers Grundlagenvereinbarung

14. August 2019

34.0 KoPers Gemeinsame Absichtserklärung

Vereinbarung

13.02.2012
KoPers Gemeinsame Absichtserklärung

14. August 2019

33. Rechtsschutzrichtlinie

Vereinbarung

03.06.2017
Rechtsschutzrichtlinie

14. August 2019

31. Entsendungs- und Beurlaubungsrichtlinien

Vereinbarung

04.11.2004
Entsendungsrichtlinien
Beurlaubungsrichtlinien
Entsendungs- und Beurlaubungsrichtlinien

24. Juli 2019

32. Verwaltungsstrukturreform

Vereinbarung

25.01.2005
Verwaltungsstrukturreform

24. Juli 2019

33. Rechtsschutz

Vereinbarung

03.06.2017
Rechtsschutz
Rechtsschutzrichtlinie

24. Juli 2019

29. Gesundheitliche Eignung bei Ernennung

Vereinbarung

06.07.2009
Gesundheitliche Eignung bei Ernennung

23. Juli 2019

30.1. Nutzung von Internet und E-Mail Evaluation

Vereinbarung

02.05.2007
Evaluation der Richtlinie zur Nutzung von Internet und E-Mail

23. Juli 2019

24. Schwerbehindertenrichtlinien

Vereinbarung

18.10.2011
Schwerbehindertenrichtlinie

22. Juli 2019

20. (20.0 - 20.6) Personalentwicklungskonzept

Vereinbarung

16.12.2018
20.0. Präambel Seite 1
20.1. Grundsätze für Zusammenarbeit und Führung 
20.2.  Das Mitarbeiter- und Vorgesetztengespräch 
Änderungen s. 20.6.
20.3. Anforderungsprofil für Führungskräfte
20.4. Rückmeldung für Führungskräfte
20.4.1. Änderungen Rückmeldung für Führungskräfte s. auch 20.6.
20.5. Umsetzung, Konzept zur Schulung der Multiplikatorinnen und Multiplikatoren 
20.6. Änderungen zu 20.2. und 20.4.

19. Juli 2019

20.7. Qualifizierungskonzept

Vereinbarung

November 2001
Qualifizierungskonzept

19. Juli 2019

20.9. Qualifizierungsrichtlinie

Vereinbarung

25.02.2013
Qualifizierungsrichtlinie

19. Juli 2019

15. Anwärterbezüge Rückforderung

Vereinbarung

09.11.1998
Anwärterbezüge
Rückforderung

17. Juli 2019

16. GGO Gemeinsame Geschäftsordnung LVwSH

Vereinbarung

16.12.1997
GGO Gemeinsame Geschäftsordnung LVwSH

17. Juli 2019

17. Kraftfahrzeugrichtlinien

Vereinbarung

08.02.2002
Kraftfahrzeugrichtlinien

17. Juli 2019

18. KLR Kosten und Leistungsrechnung

Vereinbarung

06.10.1999
KLR Kosten und Leistungsrechnung s. auch 23.

17. Juli 2019

06.1.1. Private DV-Anlagen dienstliche Nutzung in Diensträumen

Vereinbarung

25.03.1995
Private DV-Anlagen dienstliche Nutzung in Diensträumen

17. Juli 2019

06.1.2. Datenverarbeitungsanlagen privat - dienstliche Nutzung außerhalb der Diensträume

Vereinbarung

12.07.1995
Datenverarbeitungsanlagen privat - dienstliche Nutzung außerhalb der Diensträume

17. Juli 2019

06.6. PVS-Richtlinie IT-gestütztes Personalverwaltungssystem

Vereinbarung

03.02.1998
PVS-Richtlinie IT-gestütztes Personalverwaltungssystem

17. Juli 2019

06.7. Intranet Landesregierung

Vereinbarung

01.07.1998
Intranet Landesregierung

17. Juli 2019

08. Vorschlagswesen Ideenmanagement misch mit

Vereinbarung

14.05.2002
Vorschlagswesen Ideenmanagement misch mit

17. Juli 2019

11. Modernisierungsvereinbarung

Vereinbarung

10.12.1998
Modernisierungsvereinbarung

17. Juli 2019

12. Leistungs- und Beförderungsgrundsätze

Vereinbarung

24.09.1997, geändert 23.11.1999, geändert 29.10.2002
Leistungs- und Beförderungsgrundsätze

17. Juli 2019

01. Informations- und Kommunikationstechnik Übernahme TV

Vereinbarung

18.11.1991
Informationstechnik
Kommunikationstechnik 
Übernahme Tarifvertrag
Ikotech
IT

10. Juli 2019

Vereinbarungen nach § 93 HmbPersVG

DGB Besoldungsrechner

Der DGB Besoldungsrechner steht Beamt*innen von Bund, Ländern und Kommunen zur Verfügung, die nach der Besoldungsordnung A vergütet werden. In der Rubrik Dienstherr tragen Sie bitte ein, welches Besoldungsrecht für Sie gilt (Bund bzw. Bundesland). Bei der Anzahl der Kinder bitte nur die angeben, für die Sie einen Familienzuschlag erhalten. Optional können Sie weitere Zulagen (z.B. Amtszulage) und den Umfang ihrer Arbeitszeit eingeben.

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